BdV rät stattdessen zur privaten Absicherung

 

Im April 2018 zeichnete der Bund der Versicherten e. V. die Schülerversicherung der Württembergische Gemeinde-Versicherung a. G. und der BGV Badische Versicherung AG mit dem Versicherungskäse des Jahres aus. Das Land Baden-Württemberg reagierte und hat den Gruppenversicherungsvertrag gekündigt. Die Anbieter wollten das Produkt überarbeiten und haben dies nun getan. Doch auch bei der Neuauflage kommt der Bund der Versicherten e. V. (BdV) zu einem klaren Urteil: Auch die neue Schülerversicherung ist Versicherungskäse und gehört auch weiterhin nicht in die Schultüte und auf die Schulhöfe. „Dass die Versicherer Einsicht zeigten und das Produkt vom Markt nahmen, ist lobenswert“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „Dass sie es nur marginal verändert wieder auf den Markt bringen, ist eine Frechheit. Noch erschreckender ist jedoch, das sich das Land Baden-Württemberg aus der Verantwortung zieht, und weiterhin zulässt, dass dieses schlechte Produkt direkt zum Beispiel über die Schulen oder Gemeinden an die Schülerinnen und Schüler gebracht werden kann.“ Denn der Vertrieb über solche öffentlichen Institutionen suggeriert eine ausreichende Absicherung, die das Produkt jedoch nicht bietet. Eltern sollten ihre Kinder besser privat absichern.

Kernstück der überarbeiteten Versicherungen, die auch weiterhin einen Euro je Schüler kosten sollen, ist eine Unfall- und die Haftpflichtversicherung. Letztere haftet allerdings auch weiterhin nur begrenzt, beispielsweise bei Schäden während der Schulzeit oder auf dem Schulweg. Zwar wurde die Versicherungssumme von 2 auf 3 Millionen Euro für Personen– und Sachschäden aufgestockt, sie ist aber dennoch weiterhin zu niedrig. Der BdV empfiehlt in der Privaten Haftpflichtversicherung eine Mindestdeckungssumme von 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eltern tun besser daran, selbst eine private Familien-Haftpflichtversicherung mit mindestens der benannten Deckungssumme abzuschließen, denn erst dann besteht Versicherungsschutz gegen Schadensersatzansprüche in angemessener Höhe für existenzielle Schäden. Ein guter Privathaftpflichtvertrag hat dabei bestimmte Bedingungskriterien zu erfüllen. So sollte sie zum Beispiel auch eine Forderungsausfalldeckung einschließen. Diese bietet Versicherungsschutz, wenn die/der Versicherungsnehmer*in oder deren Kind von einer dritten Person geschädigt wird und diese keine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzt oder zahlungsunfähig ist. Außerdem sollte auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Teilnahme an fachpraktischem Unterricht, zum Beispiel an einer Hochschule und im Rahmen von Betriebspraktika/Ferienjobs, eingeschlossen sein.

Statt sich auf die Absicherung durch die Schülerzusatzversicherung zu verlassen, kann der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für das Kind sinnvoll sein. Denn die Leistungen aus der Schülerzusatzversicherung sind zu gering und decken auch nur Schäden während der Schulzeit oder auf dem Schulweg. Die  private Unfallversicherung deckt auch den Freizeit- und privaten Bereich ab und gilt weltweit.

Besser als eine Kinderunfallversicherung ist jedoch eine Kinderinvaliditätsversicherung, denn sie leistet nicht nur bei bleibender Invalidität nach einem Unfall, sondern auch bei schwerwiegenden Krankheiten.

Zwar ist bei der überarbeiteten Schülerversicherung künftig nicht mehr das Land Baden-Württemberg Versicherungsnehmer, sondern z. B. die Schulen bzw. Schulträger, die die Prämien auch zahlen. „Das Angebot über Schulen gaukelt Eltern eine trügerische gute und vollumfängliche Absicherung vor, die jedoch nicht gegeben ist“, so Kleinlein. „Die Qualität, die man in 1-Euro-Shops bekommt, ist ja bekannt.“

In den Infoblättern Privathaftpflichtversicherung und Unfallversicherung hat der BdV die Kriterien zusammengestellt, die ein guter Versicherungsvertrag zu erfüllen hat. Fragen & Antworten zur Schülerzusatzversicherung gibt es unter: https://www.bundderversicherten.de/fbfiles/Q-A-Schuelerversicherung.pdf

 

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