Jahreshauptversammlung verabschiedet Leitantrag
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nutzt seine Jahreshauptversammlung in Kassel am 23. Mai, um mit Themen zur Digitalisierung des persönlichen Versicherungsvertriebs und der Weiterentwicklung des Unternehmertums Akzente für die Zukunft zu setzen. Dazu verabschiedeten die BVK-Delegierten einstimmig den Leitantrag des Präsidiums „Vermittlung 2.0 – Erfolgsfaktoren des hybriden Vermittlers der Zukunft“.
Doch was sind dafür die Faktoren? Laut dem BVK müssen weitere Regulierungen der Vermittlerbranche unterbleiben und gleiche Wettbewerbsbedingungen für online und offline geschaffen werden. Schließlich haben die Vermittler die Aufgabe, ihre Kunden mit angemessenem Versicherungsschutz zu versorgen und damit eine wichtige sozialpolitische Aufgabe zu erfüllen. Dies ist jedoch durch einen beschleunigten Vermittlerschwund der letzten Jahre, bei gleichzeitigem Mangel an Nachwuchs gefährdet. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Verschnaufpause bei weiteren Regulierungen dringend geboten.
Nein zum Provisionsdeckel
Insbesondere kritisiert der BVK die Einführung des Provisionsdeckels bei der Vermittlung von Lebensversicherungen wie er jetzt im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehen ist. Das sieht der größte Vermittlerverband Deutschlands als einen schweren ordnungspolitischen Eingriff in die Vergütung der Vermittler. Schließlich liegt kein Marktversagen vor und der Berufsstand benötigt nun einmal eine kostendeckende Vergütung bei beratungsintensiven Produkten.
Faire Partnerschaften für freie Unternehmer
Der Erfolg von Vermittlern wird nicht zuletzt auch von der Fairness der produktgebenden Versicherungsunternehmen bestimmt. Hier besteht der BVK auf faire Partnerschaften in Augenhöhe und will das Selbstverständnis der Vermittler als selbstständige, freie und qualifizierte Unternehmer fördern. Er ermuntert sie, die Chancen der Digitalisierung für den Versicherungsvertrieb und die Kundenberatung und -betreuung aktiv zu ergreifen und die Rolle des professionellen Risikoberaters anzunehmen, der kompetent sowohl stationär als auch virtuell seinem Kunden begegnet.
Voraussetzung dafür ist jedoch eine Gleichbehandlung von stationärem und Onlinevertrieb für die der BVK kämpft, wie gegenwärtig gegen das Vergleichsportal Check24, wo sich der Verband für die Einhaltung des Provisionsabgabeverbotes einsetzt. Denn trotz Vergleichsportale, Insurtechs und Robo-Advisor ist sich der BVK sicher: Auch in Zukunft wird Offline weiterhin Online prägen.
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