aba-Vorsitzender Heribert Karch auf der 81. aba-Jahrestagung am 7. Mai 2019 in Bonn
“Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung nimmt zu, wir sehen klar erste Effekte des BRSG”, erklärte Heribert Karch, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung heute vor mehr als 700 Betriebsrentenexperten anlässlich der 81. aba-Jahrestagung in Bonn. Nach einer sehr zähen Entwicklung mit zusammen nur 500.000 Zusagen in den Jahren 2015 bis 2017 melden seit Inkrafttreten des BRSG zum 1.1.2018 allein die Direktversicherungen ein Plus von 8% darunter tausende von neuen Zusagen für Geringverdiener. “So sehr wir uns über jeden Zuwachs freuen, so ernüchtert müssen wir abermals feststellen, dass dieser Trend gemessen an der gesellschaftlichen Herausforderung völlig unzureichend ist”, stellt Karch dazu fest. Bei einem Verbreitungsgrad nunmehr von etwa 56 Prozent sei Deutschland Lichtjahre davon entfernt, bis zum Ende dieses großen Reformprozesses 2030 die notwendige Verbreitung der bAV zu erreichen. Karch: “Bis dahin wären mit den bisherigen Strategien maximal etwa 60 bis 70 Prozent Verbreitung machbar, das wären ca. 30 Prozentpunkte Aufwuchs in 30. Jahren, andere entwickelte Länder könnten über uns nur noch den Kopf schütteln.”
Die Chance einen nachhaltigen Wandel zu erzielen, läge insbesondere in möglichst vielen Tarifverträgen. Denn jeder Tarifvertrag der eine verbindliche bAV einführt, löst damit schubweises Wachstum aus. “Je mehr Tarifverträge zur bAV wir bekommen, desto mehr Nachahmer werden sich finden”, prognostiziert Karch.
Allerdings müssen jetzt – gerade im Interesse der Bezieher niedriger Einkommen – zentrale Fehlanreize, v.a. die Doppel-verbeitragung und die Vollverbeitragung ,von Betriebsrenten beseitigt werden. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, der weit überwiegende Teil der Politik und die bAV-Praxis fordern das, ein entsprechender Gesetzentwurf des Gesundheitsministers liegt vor, im Bundesrat wird die Initiative unterstützt und die Krankenkassen haben beste Reserven. “Alle wollen es, nur die Bundeskanzlerin wohl noch nicht – soll damit Richtlinienkompetenz gemeint sein?” fragt Karch ironisch.
Eine Absage erteilte Karch dem Vorschlag zur Einführung einer so genannten “Extrarente” als verpflichtende, arbeitgebergestützte Privatvorsorge mit Opt-Out-Option. “Niedrige Kosten sind kein Alleinstellungsmerkmal der Extrarente, das kann auch eine kollektiv organisierte bAV. Aber einen Finanzierungskompromiss herbeiführen, wie etwa die Tarifparteien, das kann sie nicht. Deshalb kann sie ebenso wenig wie andere ähnliche Modelle diejenigen erreichen, die es am nötigsten bräuchten. Wir brauchen einen Deal mit sozialem Inhalt anstatt immer neuer Förmchen!” kritisiert Karch.
“Die zügige Einführung einer digitalen Altersvorsorgeinformation, ist sehr zu begrüßen” erklärte Karch in seinem Bericht zur Lage der bAV. Wichtig sei, dass die Versorgungseinrichtungen das zuliefern können, was sie schon heute, gesetzlich geregelt, den Anwärtern zur Verfügung stellen müssen. Nur so kann der Zusatzaufwand niedrig gehalten werden.”
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit über 80 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.
Verantwortlich für den Inhalt:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin, Tel: 030 3385811-0 , www.aba-online.de