Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion den Provisionsdeckel betreffend
Wie will man etwas sinnvoll regeln, wenn man nur eine vage Vorstellung von den möglichen Auswirkungen hat? Die schlichte Entgegnung, dass das unmöglich ist, entsteht bei der Lektüre der Antwort der Bundesregierung vom 8. Mai 2019 auf eine Kleine Anfrage der FDP (BT Drucksache 19/9591 v. 23.4.2019). Diese hakte beim vorliegenden Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums nach und wollte wissen, mit welchen Vorstellungen die Bundesregierung die geplante Begrenzung von Provisionen verbindet.
„Die Antwort des Ministeriums, dass die Auswirkungen des vorgesehenen Provisionsdeckels auf die Rendite der Lebensversicherungen nicht bestimmbar sind, lässt leicht den Eindruck der Planlosigkeit entstehen“, kommentiert der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz das Schreiben. „Das ist aber mit Blick auf die Vermittlerbranche, die die Absicherung der Bevölkerung besorgt und von ihrer Beratungs- und Vermittlungsleistung leben können muss, unverantwortlich. Parteiideologische Beweggründe sollten nicht auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen werden.“
Zudem sind nach Ansicht des BVK die Provisionen im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetzes seit fünf Jahren bereits auf breiter Front abgesenkt worden und gefährden jetzt schon die Existenz zahlreicher Vermittlerbüros und damit die flächendeckende Absicherung der Bevölkerung.
Der BVK kritisiert daher grundsätzlich vehement den Plan zur Einführung eines Provisionsdeckels wie er jetzt im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehen ist und hat hierzu eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. In dieser erläutert der Verband ausführlich, warum ein Provisionsdeckel weder geeignet, angemessen noch legitimierbar ist.
„Wir werden uns weiter aktiv ins Gesetzgebungsverfahren einbringen“, erklärt BVK-Präsident Heinz.
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