Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gab gestern eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes des Bundesfinanzministeriums zur Deckelung von Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen ab.
„In dieser Stellungnahme haben wir zum wiederholten Male ausführlich unsere grundsätzliche Kritik und Bedenken an der Einführung eines Provisionsdeckels vorgetragen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Neben unseren schon bekannten Gegenargumenten, dass ein solcher Eingriff in die Berufsfreiheit der Versicherungskaufleute weder ordnungspolitisch sinnvoll, noch angemessen und erforderlich ist, erläutern wir dem Ministerium auch, warum sich ein Provisionsdeckel auch wirtschaftspolitisch schädlich auswirken kann. Schließlich befindet sich die gesamte Vermittlerbranche in einer anspruchsvollen Umbruchphase, die durch die zunehmende Regulierung, aber auch durch die Digitalisierung und Demografie hervorgerufen wird.“
Eine Begrenzung der Einnahmen der Vermittlerbetriebe wäre daher ein Mittelstandsvernichtungsprogramm. Denn die rund 200.000 Vermittler in Deutschland sind Gewerbetreibende, die als Unternehmer und Selbständige tätig sind. An diesen Kleinbetrieben hängen eine Vielzahl von sozialversicherungspflichtigen Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Letztlich würde ein Provisionsdeckel dem Verbraucher sogar schaden, weil dann die Vermittler ihrem sozialpolitischen Auftrag zur Absicherung schwerer nachkommen könnten.
„Die Bundesregierung muss sich daher fragen lassen, ob sie es sich angesichts schlechter Konjunkturaussichten und dem damit einhergehenden drohenden Wegfall von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen leisten kann, ein Gesetz zu beschließen, dass sozialpolitisch offenkundig kontraproduktiv wäre“, betont BVK-Präsident Heinz.
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