Weiterhin ist Vorsicht geboten:
Wie in unserem letzten Beitrag berichtet, versprechen konkurrierende Rückabwicklungsgesellschaften Sofortauszahlungen für den Widerruf von Lebensversicherungen. Das Vorgehen dahinter ist fragwürdig und wird von Rechtsschutzversicherern stark verfolgt. Der Verlust der Deckung und die nachträgliche Kündigung des Rechtschutzversicherungsvertrages zum Nachteil des Kunden können folgen.
Wie sich zeigt, könnte es aber eine neue Masche geben…
Abzocke über aktuarische Gutachten:
Bezüglich der Nutzungsentschädigungsberechnung hat der BGH zwar ein paar Regeln aufgestellt, jedoch lassen diese einen weiten Spielraum in der Berechnungspraxis zu.
Bei der Beobachtung von zahlreichen Landgerichtsverhandlungen fiel auf, dass vermehrt abstrus hohe Nutzungsentschädigungsberechnungen seitens einiger Aktuare vorgelegt wurden, um so den Streitwert künstlich in die Höhe zu treiben.
Wer Böses glaubt, könnte nun vermuten, dass dies lediglich zur Vereinnahmung höherer Rechtsschutz-Honorare, welche an die etwaigen Abwicklungsgesellschaften weitergeleitet werden, dient.
Vermittler und Kunden sollten im Vorfeld auf seriöse Angebote achten und sich gegebenenfalls bei ihrer Rechtsschutzversicherung erkundigen!
Wir distanzieren uns strikt von jeglichen Kick-Backs (Rückvergütungen) oder Zahlungen von Rechtsanwaltskanzleien nach erfolgter Rechtsschutzdeckung. Gerne versichern wir Ihnen auch schriftlich, dass keinerlei Zahlungen (auch nicht getarnt als Softwarelizenzen) von der zu beauftragenden Anwaltskanzlei an etwaige Rückabwicklungsgesellschaft geleistet werden.
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Mit fast 4000 CMI Kunden in der Bearbeitung können wir Ihnen mit enormer Erfahrung bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungen zur Seite stehen und Sie optimal unterstützen, die Ansprüche Ihrer Kunden noch vor dem Brexit geltend zu machen.
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