GEV Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung

 

Die GEV Grundeigentümer-Versicherung (GEV) bietet die zwei wichtigsten Versicherungen für Neubauvorhaben – die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Bauleistungsversicherung – jetzt mit neuen zusätzlichen Leistungen und erhöhten Sublimits an. Gleichzeitig senkte der Spezialversicherer für Immobilien deutlich die Beiträge für diese beiden Versicherungen, die damit besonders interessant für den Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern sind. In der Bauherrenhaftpflichtversicherung reduziert sich die Prämie um bis zu 40 Prozent, in der Bauleistungsversicherung bis zu 16 Prozent.

In jedem Bauvorhaben stecken viele Risiken. So stellt eine Baustelle einerseits selbst schon eine Gefahrenquelle dar, andererseits lauern auch viele Gefahren von außen. Auch wenn Bauherren einen Architekten, Bauunternehmer oder Bauhandwerker beauftragen, tragen sie die volle Verantwortung für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen.

Da man nicht überall sein kann

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen – eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Deshalb ist für jeden Bauherrn die Bauherrenhaftpflichtversicherung unerlässlich. Sie schützt den Bauherrn während der gesamten Bauzeit vor gesetzlichen Ansprüchen auf Schadenersatz, wenn Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen oder auch wenn durch die Baustelle Schäden, zum Beispiel am Nachbargrundstück, entstehen.

Die GEV hat jetzt ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung mit noch mehr Leistungen ausgestattet. Versichert ist sowohl die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr als auch als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Gebäude mit Deckungssummen von 5 und 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Die Vermögensschäden sind jetzt auch bis zur Deckungssumme mitversichert.

Ebenfalls erhöht hat die GEV die beitragsfreien Sublimits für Bauen in Eigenleistung von 5.000 Euro auf 25.000 Euro sowie für das Gewässerschadenrisiko. Neu in den Versicherungsschutz aufgenommen wurden Schäden an Erdleitungen sowie Frei- und Oberleitungen und Schäden an Fahrzeugen und Containern, die durch Be- und Entladen entstehen. Darüber hinaus gilt ab sofort die Innovationsklausel für die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Das heißt: Werden künftig die Bedingungen beitragsneutral verbessert, gelten diese Verbesserungen auch für den bestehenden Vertrag.

Gegen böse Überraschungen gewappnet

Doch das entstehende Haus muss auch vor Gefahren von außen versichert werden. Das verlangen in der Regel schon Kreditgeber wie Banken und Bausparkassen. So schützt die Bauleistungsversicherung unter anderem vor Schäden durch Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung, höhere Gewalt wie zum Beispiel Sturm, Überschwemmung oder Überflutung, vor Schäden durch Sabotage, die Folgekosten von Konstruktions- und Materialfehlern oder unbekannten Eigenschaften des Baugrundes. Versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile, die zur Fertigstellung des Bauvorhabens beitragen.

Neu in den Versicherungsschutz ihrer Bauleistungsversicherung aufgenommen hat die GEV jetzt die Kosten für Dekontamination und Entsorgung, was vor allem bei steigendem Umweltbewusstsein und schärferen Auflagen immer wichtiger wird. Im Deckungsumfang enthalten sind jetzt auch die Versehensklausel, das heißt, wenn Obliegenheiten versehentlich nicht beachtet wurden, Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten sowie Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Außerdem wurden die Sublimits für Schadensuchkosten, den Austausch oder die Verfüllung von Baugruben (Baugrund- und Bodenmassen) sowie zusätzliche Aufräumungskosten auf 50.000 Euro erhöht. Darüber hinaus gilt ab sofort wie für die Bauherrenhaftpflicht auch für die neue Bauleistungsversicherung der GEV die Innovationsklausel.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Grundeigentümer-Versicherung VVaG, Große Bäckerstraße 7, 20095 Hamburg, Tel: 040 3766 3333, www.gev-versicherung.de