Am 10. April 2019 fand in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften eine feierliche Veranstaltung anlässlich des Wechsels im Amt des Ombudsmanns für Versicherungen statt.

 

150 Gäste bildeten einen würdigen Rahmen für die „Stabwechsel“ genannte Feier. Thomas Flemming, Vorstandsvorsitzender des Versicherungsombudsmann e. V., begrüßte die Anwesenden, darunter Abgeordnete des Deutschen Bundestages und hochrangige Vertreter der Versicherungsbranche, der Ministerien und anderer Schlichtungsstellen. Er sprach die Erfolge von Prof. Hirsch an, zollte aber auch dem Menschen Günter Hirsch großen Respekt, indem er seine große Zugewandtheit sowie seinen Humor hervorhob, dann übergab er das Wort an die Referenten.

Hauptrednerin des Nachmittags war die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Frau Bettina Limperg. Sie befasste sich mit den Anforderungen an die Qualität und die Transparenz, die seitens der Justiz an die Verbraucherschlichtungsstellen zu stellen sind. Dabei hob sie die Unterschiede zwischen den Gerichten und der außergerichtlichen Streitschlichtung hervor und plädierte für ein sich ergänzendes Verhältnis. Sie wünscht sich von den Schlichtungsstellen noch mehr Transparenz durch die Veröffentlichung der Entscheidungen sowie durch statistische Angaben einschließlich deren Erläuterung.

Hubertus Primus, Vorstand der Stiftung Warentest und langjähriges Mitglied im Beirat des Versicherungsombudsmanns, schilderte eindrücklich, wie er von seiner anfänglichen Skepsis zu einem überzeugten Befürworter der Einrichtung wurde. Besonders die Wahl des ersten Ombudsmanns, Prof. Wolfgang Römer, hob er als vertrauensbildende Maßnahme hervor. Weiter lobte er die Entscheidungskompetenz des Ombudsmanns bis 10.000 Euro und die schnelle, unkomplizierte und kostenlose, dabei zugleich professionelle Überprüfung der Verbraucheranliegen sowie den freundlichen, geduldigen und erklärenden Ton in den Schreiben an die Beschwerdeführer.

GDV-Präsident und Vereinsvorstand Dr. Wolfgang Weiler zeigte sich darüber hocherfreut, dass es aufgrund der erreichten Reputation der Schlichtungsstelle möglich sei, Persönlichkeiten von derart juristischer Exzellenz wie Prof. Hirsch und Dr. Schluckebier für die Aufgabe als Ombudsmann zu gewinnen. Prof. Hirsch habe im Laufe seiner Amtszeit der Streitschlichtung auf europäischer und besonders auf nationaler Ebene entscheidende Impulse gegeben. In ausgewogener Weise habe er sich der Interessen der Verbraucher angenommen, ohne die Belange der Unternehmen aus dem Blick zu nehmen. Dank ihm habe sich die Schlichtungsstelle zu einem „Leuchtturm“ über die Branche hinaus entwickelt.

Prof. Dr. Hirsch ließ die Anwesenden durch einen Überblick an den beruflichen Stationen seiner beeindruckenden Karriere teilhaben, die ihn an den Europäischen Gerichtshof und die Spitze des Bundesgerichtshofs geführt hatte. Er warb sehr dafür, in der alternativen Streitbeilegung keine Konkurrenz zur Justiz zu sehen. Sie müsse vielmehr eigenständig daneben platziert werden, weshalb es falsch sei, durchgängig die gleichen Regeln anwenden zu wollen. Das gelte für die Verfahrensführung ebenso wie für die Aufsicht. Wichtig sei, dass Verbraucher in den Fällen, die dafür geeignet sind, auf schnellem, einfachem und kostengünstigem Weg zu ihrem Recht kommen können.

Schließlich dankte Prof. Hirsch allen, die ihn bei der Ausübung seiner Aufgabe begleitet und unterstützt haben, den Verantwortlichen im Verein, den Unternehmen, den Verbraucherorganisationen und den Ansprechpartnern in den Ministerien.

Seinem Nachfolger im Amt, Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, blieb das Schlusswort vorbehalten. Er führte aus, weshalb ihn die Aufgabe sehr angesprochen habe. Dafür nannte er unter anderem die überzeugende Konstruktion der Schlichtungsstelle mit den im Beirat einbezogenen Verbrauchervertretern und die von Herrn Primus schon genannte Entscheidungskompetenz. Zudem reize es ihn, weiterhin juristisch tätig zu sein. Er gehe davon aus, dass auch künftig der Trend zur Veränderung und Verfeinerung der Regelwerke anhalten werde und daher laufende Anpassungen zu treffen seien. Im Schichtungsverfahren sehe er nicht für alle, doch für viele Fälle die Chance, passende Lösungen für die Beteiligten zu finden. Er warb dafür, realistische Vorstellungen an das Verfahren anzulegen, denn „so viel Recht könne es nicht geben, wie manche erwarten“.

 

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