Die BaFin weist darauf hin, dass sie Dr. Fischer Consulting, Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen bietet auf seiner Webseite www.drfischerconsulting.de (Arbitrage-) Hochfrequenz-Handel an und behauptet wahrheitswidrig, von der BaFin geprüft worden zu sein und das Produkt am deutschen Markt anbieten zu dürfen.

 

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