Hintergrund: Anbieter am Markt versprechen Sofortzahlungen für Widerruf! Rechtsschutzversicherung kann Deckung entziehen!
Vorsicht ist geboten:
Momentan bieten konkurrierende Anbieter Sofortauszahlungen nach erfolgter Rechtsschutzdeckung an kooperierende Rechtsanwälte an. Es werden nach erfolgter Rechtsschutzdeckung bis zu 50 % aus dem vorab vereinnahmten Rechtsschutz-Honorar an den Rückabwickler gezahlt. Der Abwickler wiederum generiert daraus eine Vorabauszahlung an den Vermittler. Dies ist unzulässig und wird von den Rechtsschutzversicherern stark verfolgt. Der Verlust der Deckung und die nachträgliche Kündigung des Rechtschutzversicherungsvertrages kann – zu Recht durch das Landgericht Wuppertal bestätigt – die Folge sein.
Falls Sie Angebote weiterer Anbieter prüfen, lassen Sie sich bitte schriftlich mitteilen, dass keinerlei Zahlungen (auch nicht getarnt als Softwarelizenzen) von der zu beauftragenden Anwaltskanzlei an etwaige Rückabwicklungsgesellschaft geleistet werden.
Da ein solches unzulässiges Verfahren für den Versicherungsnehmer enorme wirtschaftliche Schäden zur Folge hat, wenden Sie sich bitte ausschließlich an Spezialisten!
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Es gilt jetzt, schnell zu sein. Nicht zu Handeln ist Ihre schlechteste Option!
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