Bereits über ein Jahr ist die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II nun schon gültig, doch die Verärgerung der meisten Finanzberater hält an.
In einer Stellungnahme an das Bundesfinanzministerium hat nun der Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland) die wesentlichen Kritikpunkte aufgelistet. „Unsere Zertifikatsträger berichten, dass die Anforderungen der MiFID II-Richtlinie nur durch den massiven Einsatz kostenaufwändiger Software und Technik zu leisten ist“, fasst FPSBVorstandsvorsitzender Prof. Rolf Tilmes die wichtigsten Punkte zusammen. Besonders für freie Finanzberater und kleine Vermögensverwaltungen stellt dies aus Sicht des FPSB Deutschland eine erhebliche Kostenbelastung dar. Ein Jahr nach Inkrafttreten von MiFID II hatte das Bundesfinanzministerium deutsche Finanzmarktakteure und Verbände aufgerufen, Bilanz zu ziehen. Auch der FPSB Deutschland war aufgefordert, Erfahrungswerte zu berichten.
Die Befragung unter den FPSB-Professionals ergab vor allem Kritik zur Aufzeichnungspflicht (Taping) sowie zur Geeignetheitserklärung. „Unsere Zertifikatsträger sind überwiegend in der persönlichen Kundenbetreuung für eine gehobene und anspruchsvolle Klientel tätig“, erläutert Prof. Tilmes. Für diese Kunden seien Werte wie „Erreichbarkeit des Beraters“ und „Verschwiegenheit“ von großer Bedeutung. Kundengespräche finden regelmäßig statt, oft persönlich, aber eben auch über Handy oder Videochat. „Die Tatsache, dass solche Gespräche aufgezeichnet werden, empfinden viele Kunden als grenzüberschreitend und als eine Verletzung ihrer Privatsphäre“, berichtet der FPSB-Vorstand. Den Hinweis, so sollten sie vor Falschberatungen geschützt werden, würden viele als unnötig empfinden, da zum einen zusätzlich eine schriftliche Dokumentation der Empfehlungen existiert und zum anderen in langjährigen Kundenbeziehungen diese Art des Misstrauens als übertrieben wahrgenommen wird.
In diesem Zusammenhang verweist Tilmes auch auf die Ethikregeln des FPSB Deutschland sowie den guten Leumund der Zertifikatsträger, die vom Kunden als ausreichender Schutz gegen Fehlberatungen gesehen würden. CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® CFP® Die oben gezeigten Zertifizierungszeichen sind außerhalb der USA Eigentum des Financial Planning Standards Board Ltd. Und werden Einzelpersonen verliehen, die die Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen und kontinuierlich unter Beweis stellen. Zertifizierungsgeber ist der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER CFEP® Der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. ist Eigentümer und Zertifizierungsgeber der oben gezeigten Zertifizierungszeichen. Sie werden Einzelpersonen verliehen, die die Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen und kontinuierlich unter Beweis stellen. EFA European Financial Advisor Der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. ist Zertifizierungsgeber der oben gezeigten Zertifizierungszeichen. Sie werden Einzelpersonen verliehen, die die Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen und kontinuierlich unter Beweis stellen.
Permanente Aufzeichnungen unrealistisch
Hinzu kommen technische Schwierigkeiten. „Denn in der Praxis stellt die Aufzeichnung die Berater vor kaum zu überwindende Hindernisse, da nicht wenige Kundengespräche spontan vom Kunden auf das Mobiltelefon des Beraters initiiert werden und eine Aufzeichnung zum Beispiel während des Autofahrens nicht verlässlich möglich ist“, so Tilmes weiter. „Die Realität unserer Zertifikatsträger ist nicht selten der reisende Berater, der von seinen Kunden angerufen wird und um Stellungnahme zu Ideen des Kunden oder zum aktuellen Weltgeschehen gebeten wird.“
Überwiegend positiv beurteilen die Berater dagegen den Wechsel von der Beratungsdokumentation zur Geeignetheitsprüfung. Die Geeignetheitserklärung kann vor dem Beratungsgespräch, in der Regel elektronisch, erzeugt werden und liegt dann als Diskussionsgrundlage im Kundengespräch vor. „Dies erleichtert vor allem Beratungsgespräche, die in den Räumen des Kunden stattfinden“, berichtet Tilmes aus dem Beratungsalltag. Die erweiterten Vorgaben für die Erstellung des Kundenprofils würden ebenfalls als überwiegend positiv wahrgenommen. „Die Verwendung von psychologischen Testverfahren und Verlusttragfähigkeitsrechnungen war für zahlreiche unserer Zertifikatsträger schon seit Jahren eine Selbstverständlichkeit. Daher begrüßen wir die erfolgte Professionalisierung durch MiFID II an dieser Stelle ausdrücklich.“ Negativ wurde jedoch angemerkt, dass die Geeignetheitserklärung nur das Ergebnis eines Gespräches dokumentiert, und nicht wie früher bei der Dokumentation den Gesprächsverlauf.
Einige FPSB-Professionals kritisieren Ungerechtigkeit
Insgesamt bedeuten aber die regulatorischen Anforderungen für den Berater mehr Aufwand und höherer Software- und Technikbedarf. „Die Konsequenzen spüren speziell freie Finanzberater und kleine Vermögensverwaltungen“, kritisiert Tilmes und fügt hinzu: „Dies erscheint manchen unserer Zertifikatsträger als Ungerechtigkeit, da die Zunahme der Regulatorik doch eine politische Reaktion auf die Falschberatungen im Vorfeld der Lehmann-Brothers-Pleite war. Nun aber benachteiligt der Zwang zu teurer IT genau die Berater, die sich selbst als ehrliche Sachwalter des Kunden wahrnehmen, während große Banken einen relativen Kostenvorteil aufgrund von Skaleneffekten bekommen.“ Nach Ansicht des FPSB-Vorstandes waren es jedoch die Großbanken, die die Finanzkrise ausgelöst haben, nicht die freien Finanzdienstleister und Honorarberater. „Die von ESMA aktuell angestoßene Debatte um die Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien in den Anlageberatungsprozess würde unserer Ansicht nach die technische Bevorzugung von großen Marktteilnehmern weiter verschärfen.“
Verantwortlich für den Inhalt:
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de