Indexgebundene Rentenversicherungen (Indexpolicen) gibt es inzwischen seit mehr als 10 Jahren.
Kunden können dabei jedes Jahr wählen, ob sie die Überschüsse in Form einer Gutschrift erhalten oder diese gegen eine Partizipation am Index eintauschen möchten. Egal für welche Verwendungsform sich der Kunde letztendlich entscheidet, ein Absinken des Vertragsguthabens ist in jedem Fall ausgeschlossen. Im schlechtesten Fall (Index besitzt eine negative Jahresrendite) verliert der Kunde folglich maximal die Überschüsse, die in eine Beteiligung am Index investiert wurden. Denn entwickelt sich der Index schlecht, wird die maßgebliche Indexrendite für dieses Indexjahr auf null gesetzt.
In der jüngeren Vergangenheit haben sich auch Produkte mit einer Erhöhungsoption der Indexbeteiligung (Turbo) etabliert. Dabei werden für den Optionskauf (Indexpartizipation) neben den Überschüssen auch noch Anteile des Vertragsguthabens verwendet. Dadurch ist es möglich, eine höhere Partizipations- bzw. Beteiligungsquote zu erzielen und somit die Renditechancen zu erhöhen. Im Gegenzug dafür verzichtet man darauf, dass das Vertragsguthaben von einem auf das andere Jahr nicht sinken kann. Dies führt dazu, dass nicht nur die Chancen sondern auch die Risiken derartiger Produkte steigen.
Wie funktioniert die Erhöhung der Indexbeteiligung?
Die grundsätzliche Funktionsweise indexgebundener Rentenversicherungen ändert sich nicht. Um eine Beteiligung am Index zu erreichen, werden weiterhin Optionsgeschäfte verwendet. Um jedoch eine höhere Beteiligungsquote darstellen zu können, werden neben der Überschussbeteiligung zusätzliche Kapitalmittel benötigt, die dem Vertragsguthaben entnommen werden. Diese zusätzlichen Kosten (für die Option) schmälern zunächst das Vertragsguthaben und somit die Bemessungsgrundlage für die Indexpartizipation. Beträgt bspw. das Guthaben zu Beginn des Indexjahres 10.000 Euro und der Preis für die Erhöhungsoption drei Prozent, verringert sich der Policenwert um 300 auf 9.700 Euro.
Wie ermittelt sich die Renditegutschrift aus der Indexbeteiligung?
Auch bei der Ermittlung der Renditegutschrift ändert sich die Funktionsweise nicht. Neben der Verringerung der Bemessungsgrundlage für die Indexpartizipation (von 10.000 auf 9.700 Euro) erhöht sich die Partizipationsquote. Im obigen Beispiel erhöht sich diese von 100 auf 150 Prozent, d. h. erwirtschaftet der Index ein Plus von 10 Prozent, erhöht sich das Guthaben um 15 Prozent. Dementsprechend ergibt sich eine Gutschrift aus der Indexbeteiligung in Höhe von 1.455 Euro. Im Vergleich hierzu hätte die gleiche Police ohne Erhöhungsoption eine Renditegutschrift in Höhe von 1.000 (=10.000 * 10%) Euro erzielt. Am Ende des Indexjahres beträgt das Guthaben bei Wahl der Erhöhungsoption somit 11.155 Euro und liegt damit über dem Guthaben einer Standard-Indexpolice (11.000 Euro).
Bei der Ermittlung der effektiven Jahresrendite aus der Indexbeteiligung müssen dementsprechend die zusätzlichen Kosten für den Optionskauf berücksichtigt werden, indem sie in Abzug gebracht werden. Außerdem verringert sich durch den zusätzlichen Kapitaleinsatz für den Optionskauf auch die Bemessungsgrundlage für die Indexpartizipation, was die effektive Rendite obendrein schmälert. Somit profitiert der Kunde in positiven Börsenjahren von höheren Renditegutschriften aus der Indexbeteiligung. In schlechten Börsenjahren verliert er neben den Überschüssen zusätzlich die eingesetzten Teile des Vertragsguthabens.
Kann man dabei Geld verlieren?
Ja, anders als in der Standard-Indexpolice ist dies möglich. Wird etwa die Indexrendite aufgrund eines schlechten Indexjahres auf null gesetzt, reduziert sich das Vertragsguthaben um gerade eben die Kosten der Erhöhungsoption. Im vorangegangenen Beispiel bedeutet dies einen Verlust von 300 Euro bzw. einer Rendite von minus drei Prozent. Aber auch in Jahren mit einer (sehr) geringen Indexrendite kann der Kunde bei Wahl der Erhöhungsoption Geld verlieren.
Ist bei einer positiven Indexrendite die Erhöhungsoption immer vorteilhaft (besser)?
Wie bereits oben angedeutet, nein! Denn wie folgende Abbildung zeigt, ist die Erhöhungsoption erst ab einer hinreichend guten Indexperformance vorteilhaft. Bspw. zeigt sich in den Jahren 2007 und 2011, dass trotz positiver Wertentwicklung des Index die Erhöhungsoption dazu geführt hat, dass die effektive Rendite geringer ist im Vergleich zur Indexpartizipation ohne Erhöhungsoption. Zudem veranschaulicht diese Grafik, dass in den Jahren, in denen die Wertentwicklung des Index negativ war und somit auf null gesetzt wurde, bei Wahl der Erhöhungsoption eine negative Rendite resultiert, und zwar exakt in der Höhe der Kosten für die erhöhte Partizipationsquote.
Ob die Wahl der Erhöhungsoption also lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Wertentwicklung des Index selbst spielen die Kosten der Erhöhungsoption und die Beteiligungsquote vor und nach Erhöhung eine Rolle. Sind letztere bekannt, lässt sich die Höhe derjenigen Indexrendite ermitteln, oberhalb derer die Erhöhungsoption eine Verbesserung darstellt. Eine detaillierte Beschreibung und Berechnung dieser Break-Even-Renditen findet sich in der Studie „Ein Jahrzehnt Indexpolicen – Ein Überblick“.
Welche Versicherer bieten diese Option an?
Aktuell bieten drei Versicherer eine indexgebundene Rentenversicherung mit einer Erhöhungsoption an. Neben der Stuttgarter Lebensversicherung, die als Vorreiter dieser Erhöhungsoption gilt, bieten inzwischen auch die Allianz und die Ergo dem Kunden die Möglichkeit an, die Renditechancen durch eine erhöhte Partizipationsquote zu verbessern. Dabei ist zu beachten, dass ein Vergleich der Kosten der Erhöhungsoption nicht möglich ist. Der Grund hierfür liegt darin, dass sich die Kosten auf verschiedene Indizes mit unterschiedlichen Volatilitäten, welche einen Einfluss auf den Optionspreis besitzen, beziehen.
Hat sich diese Option in der Vergangenheit gelohnt?
Im Gegensatz zu den herkömmlichen Indexpolicen, die bereits mehr als 10 Jahre auf dem Markt sind, gibt es das erste Produkt mit Erhöhungsoption erst seit dem Jahr 2016, so dass eine Untersuchung realer Indexrenditen inklusive einer Erhöhungsoption keine validen Rückschlüsse über deren Vorteilhaftigkeit zulässt. Rückrechnungen unter der Annahme aktueller Konditionen (Kosten für die Erhöhungsoption und die Partizipationsquoten) des IVFP zeigen jedoch, dass bei Wahl der Erhöhungsoption in fast allen Fällen eine höhere durchschnittlichere Rendite erzielt wurde.
Für wen eignet sich die Erhöhungsoption?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für Versicherungsnehmer, die bereit sind, einen Tick mehr Risiko einzugehen, die Erhöhungsoption eine sinnvolle Ergänzung zur herkömmlichen Indexpartizipation ist. Insbesondere in Zeiten (sehr) niedriger Zinsen bietet eine erhöhte Partizipationsquote zusätzliche Renditechancen. Aber auch hier gilt: nur eine stetige Partizipation am Index inklusive der erhöhten Partizipationsquote vergrößert dann die Renditeaussichten.
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