Das Landgericht Lübeck hat in einem Wettbewerbsstreit zwischen blau direkt und DEMV entschieden.
Am 14. März 2019 entschied das Landgericht Lübeck (8 HKO 50/18) antragsgemäß zu Gunsten von blau direkt. Der unterlegene Maklerverbund DEMV wurde zur Unterlassung wettbewerbswidriger Behauptungen verurteilt. Es war nach einem Versäumnisurteil, einem Verfügungsurteil und der Rückweisung einer Berufung nun das voraussichtlich abschließende vierte Urteil in der Auseinandersetzung. Da der Antragsgegner mittlerweile eine Abschlusserklärung abgegeben hat, ist zu erwarten, dass er auf eine weitere Berufung verzichten und das Urteil Ende März Rechtskraft erlangen wird.
Der Maklerverbund hatte in seiner Werbung auf Nachteile hingewiesen, die eine Vertragsverwaltung über Maklerpools insbesondere im Insolvenzfall nach sich zögen. Das Gericht stellte nun klar, dass nicht länger behauptet werden dürfe, dass in der Zusammenarbeit mit Pools die Rechte am Kundenbestand des Maklers beim Maklerpool lägen. Ebenso widersprach das Gericht der Auffassung, dass Bestandsdaten im Falle einer Rückübertragung zeitaufwendig per Maklervertrag übertragen werden müssten, wenn sich ein Makler vom Pool trennen müsse. Schon gar nicht könne ein Insolvenzverwalter im Falle einer Insolvenz Bestände von Maklern ohne deren Zustimmung veräußern.
„Seit nun mehr 19 Jahren muss ich mir den Käse anhören, dass angeblich alles weg sei, wenn ein Pool insolvent gehe, dass nur Direktvereinbarungen die Unabhängigkeit des Maklers sicherten oder der Pool sich den Bestand aneignet“, berichtet Oliver Pradetto, Geschäftsführer von blau direkt. „Das Gericht war in dieser Beziehung deutlich. Die Sicherheit von Maklerpools darf nicht willkürlich in Frage gestellt werden.“
Bei dem vorliegenden Urteil handelt es sich gleichwohl um eine rein wettbewerbsrechtliche Entscheidung. Das Gericht prüft in erster Linie, ob werbliche Aussagen bezogen auf den Kläger zulässig sind; der Beklagte seine werblichen Aussagen belegen kann. Das Gericht hat für die durch den Beklagten vorgebrachten Zweifel an der Sicherheit von Maklerpools keine Grundlage gesehen.
„Wir haben zusammen mit unseren Versicherungspartnern ein Garantie-System eingeführt, indem unsere Partner ihre Ansprüche jederzeit direkt gegen den Versicherer erheben können. Damit sind Kundenbestand und Vertragsansprüche des Maklers unwiderruflich gesichert“, stellt Pradetto klar.
Dieses System verdanke blau direkt der FondsFinanz, die seinerzeit die Idee für das außerordentliche Bestandssicherungs-System hatte. Gemeinsam hätten die beiden Unternehmen, die zusammen rund 50% Marktanteil unter den Versicherungspools repräsentieren, dieses System im Markt etabliert.
Die Streitparteien sind im Anschluss konstruktiv und klärungsorientiert miteinander umgegangen. Man will den Streit nun beilegen und Gemeinsamkeiten prüfen.
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