Falsche Entscheidungen können auch bei inhabergeführten Unternehmen zu schwerwiegenden Haftungsproblemen führen. Die D&O-Versicherung sichert Eigentümer und Manager ab.
Viele Unternehmer zeichnen sich dadurch aus, dass schnell Entscheidungen treffen, gerade auch in schwierigen Situationen. Dass diese Entscheidungen auch einmal nicht zum gewünschten Ergebnis führen können, versteht sich von selbst. “Das Problem: Falsche Entscheidungen können auch bei inhabergeführten Unternehmen, in denen Gesellschafter und Geschäftsführer eine Einheit bilden, zu schwerwiegenden Haftungsproblemen führen, die das Privatvermögen erheblich schädigen können”, sagt Markus Brochenberger, Vorstandsvorsitzender der compexx Finanz AG, eines Beratungsunternehmens für Finanzdienstleistungen.
Das folgt einem ganz einfachen Ansatz: Wenn aus Fehlentscheidungen öffentlich-rechtliche Ansprüche entstehen und/oder deshalb Forderungen wegen fehlerhafter Behandlung von Fragen kaufmännischen und unternehmerischen Ermessens im Raum stehen, kann ein Organ eines Unternehmens mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Und das ist wesentlich häufiger der Fall, als einem Unternehmer lieb sein kann: 2017 stieg die Zahl der Neuschäden bei Managerhaftpflichtfällen um ein Drittel. Laut einer Studie der Allianz Global Corporate & Specialty AGCS haben sich die D&O-Forderungen in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt.
D&O steht für “Directors & Officers” und bezeichnet so etwas wie eine “Manager-Haftpflichtversicherung”. Sie sichert die Organe eines Unternehmens gegen Schadensersatzansprüche wegen angeblicher unternehmerischer Fehlentscheidungen ab. “Mit einer D&O-Versicherung können sich Eigentümer und Manager gezielt gegen Schadensersatzansprüche wegen angeblicher unternehmerischer Fehlentscheidungen absichern. Auf diese Weise erhalten Manager und Eigentümer die Freiheit, auch schwierige unternehmerische Entscheidungen nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung zu treffen, weil sie ihr Privatvermögen vor Haftungsforderungen schützen”, beschreibt Markus Brochenberger. “Und sie schützen mit der Versicherung sich vor den Folgen bestimmter operativer und administrativer Fehler. Zu den abgesicherten Risiken einer D&O-Versicherung zählen weiterhin unter anderem Versäumnisse von Fristen und Mitteilungspflichten, Fehlinvestitionen aufgrund falscher Beurteilung der Marktlage, fehlerhafte Kalkulationen und Analysen, Finanzierungslücken und Produktions-, Planungs- und Beschaffungsfehler aufgrund mangelnder Prüfung.”
Beispielsweise bedingen auch Insolvenzverschleppung (auch unbeabsichtigt) oder das Verschweigen der Insolvenzreife Haftungsansprüche durch dritte Parteien. Die finanziellen Forderungen können weitreichend sein, und Insolvenzverschleppung kann zu bis zu drei Jahren Gefängnis führen. Im Übrigen haften die Organmitglieder darüber hinaus gegenüber dem Sozialversicherungsträger persönlich für die Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung.
Zum compexx-Expertennetzwerk mit seinen mehr als 200 Beratern gehören auch Gewerbespezialisten, die Unternehmer bei der Strukturierung der richtigen D&O-Versicherung beraten. Es gehe laut Markus Brochenberger darum, für die jeweilige unternehmerische Anforderung das passende Produkt zu finden. “Es gibt große Unterschiede zwischen den Gesellschaften und den Policen, da sich die Inhalte und Deckungen jeweils unterscheiden. Daher muss genau geprüft werden, welche Risiken abgesichert werden müssen. Wir wollen dadurch Risiken ausschließen, aber immer auch Kosten reduzieren.”
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