Union Reiseversicherung (URV) steigert Beitragseinnahmen auf Höchststand
Die URV verzeichnete 2018 einen Beitragsanstieg von 9,0 Prozent ggü. Vorjahr. Die gebuchten Bruttobeiträge im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft stiegen auf 214,2 (196,5) Mio. Euro, davon im deutschen Markt 56,6 (55,7) Mio. Euro sowie in UK und Irland 157,6 (140,8) Mio. Euro. Die Steigerung ist vor allem auf neue Partner zurückzuführen sowie den Ausbau des Online-Direktgeschäfts in UK.
Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung erreichte mit Beitragseinnahmen von 115,8 (111,6) Mio. Euro bzw. 54,1 Prozent erneut den höchsten Anteil am Gesamtumsatz. Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle stiegen auf 125,7 (100,7) Mio. Euro, die Brutto-Schadenquote erhöhte sich auf 57,9 Prozent (53 Prozent). „Wir freuen uns über das starke Wachstum der letzten Jahre“, sagt URV-Vorstandsmitglied Manuela Kiechle (alle Zahlen vorläufig).
Mit Blick auf den Brexit hat sich die URV intensiv und in engem Kontakt mit den zuständigen Aufsichtsbehörden in UK und Deutschland auf die rechtlichen Rahmenbedingungen nach einem Brexit vorbereitet. Dazu wurde ein Antrag auf Genehmigung einer so genannten Drittlandsniederlassung bei der britischen Versicherungsaufsicht PRA eingereicht. „Wir haben uns auf unterschiedliche Szenarien vorbereitet und wollen das weiterhin wachsende UK-Geschäft auch künftig fortführen“, betont Kiechle.
Neue Partner und personelle Verstärkung im Vertrieb
Auch URV-Vertriebschef Alexander Piwonski bewertet das vergangene Jahr positiv: Die Umsetzung der neuen Versicherungsvermittlerrichtlinie sei problemlos gelaufen, die neuen rechtlichen Anforderungen bei den Expedienten inzwischen Routine. Die gleichzeitig eingeführte neue Tarifstruktur finde aufgrund ihrer Klarheit und Übersichtlichkeit viel Anklang in den Reisebüros; neue Online-Lösungen seien ebenso etabliert wie die Einbindung der URV-Produktwelt in die Pax Lounge. Der zwischenzeitlich testweise angebotene Leistungsbaustein „Terrorschutz“ solle hingegen erst einmal nicht dauerhaft eingeführt werden.
„Im Bereich der Bustouristik hat sich unser Tagesprämienmodell herumgesprochen, das sich dem jeweiligen Busunternehmen und dessen Kunden perfekt anpasst“, freut sich Piwonski. Dies habe zu neuen Kundenverbindungen im Reisebussegment geführt. Aber auch im Bereich der klassischen Pauschalreiseveranstalter konnte die URV neue Kunden gewinnen. Wesentlich hierfür sei die erweiterte technische Infrastruktur: So kann die URV ihren Partnern verschiedene Arten von Verlinkungen mit und ohne Beratungsstrecke zur Verfügung stellen, die neben dem Agenturinkasso auch die Möglichkeit zur Zahlung im Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte bieten. Durch die Realisierung einer Schnittstelle zu Traveltainment sind die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit Portalen und OTAs geschaffen. Auch hier könne die URV bereits Neuzugänge verzeichnen. Piwonski hob die zahlreichen positiven Rückmeldungen von URV Vertriebspartnern zu Intensität und Qualität der Betreuung vor Ort und die mit 85 Prozent dauerhaft hohe Zufriedenheit der Endkunden mit der URV hervor. Bei dieser Gelegenheit stellte er auch drei neue Kollegen im Außendienst vor.
URV im Gespräch mit Verbänden zum Thema Stornopauschalen
Bereits seit Jahren prüft die URV im Schadenfall die Angemessenheit von Stornopauschalen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen und aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung erbittet die URV bei mutmaßlich überhöhten Stornopauschalen von den Veranstaltern nun häufiger einen entsprechenden Nachweis zur Angemessenheit bzw. bei fehlendem Nachweis eine Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten. Falls dies verweigert wird, behält sich die URV vor, diese Regressansprüche über externe Rechtsdienstleister geltend zu machen. URV-Betriebschef Hans-Otto Gilla betont das rechtskonforme Handeln der URV und verweist auf das Kundeninteresse: „Als Versicherer müssen wir sorgsam mit den uns anvertrauten Kundengeldern umgehen.“ Da jedoch eine Einzelfallprüfung aufwendig ist, sei für die URV eine gemeinsame Lösung wünschenswert, bei der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden.
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