Überteuertes Riester-Angebot der Gothaer ist rechtswidrig
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat die Gothaer Lebensversicherung AG wegen intransparenter Versicherungsbedingungen bei einer Riester-Rente verklagt. Mit der Verbandsklage greift der BdV den Riester-Rententarif „ErgänzungsVorsorge ReFlex“ in 41 Klauseln bzw. Angaben in den Produktinformationsblättern an. Das Landgericht Köln hat dem BdV nach der mündlichen Verhandlung am 23.01.2019 weitestgehend Recht gegeben. BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein: „Die Gothaer darf unter anderem nicht mehr mit Muster-Produktinformationsblättern werben, die rechnerisch falsch und rechtswidrig sind.“ Ein Schwerpunkt der Klage betrifft die Abschlusskosten, die von der Gothaer unrechtmäßig zu hoch angesetzt sind. „Es ist erschreckend, dass die Abschlusskostengier der Gothaer besonders bei der staatlich geförderten Riester-Rente so ausgeprägt ist“, kritisiert Kleinlein.
Wegweisend ist die Bestätigung des Gerichts, dass auch das sogenannte Produktinformationsblatt unter die Verbandsklage fällt. Dieses muss bei Riester-Renten besonderen Anforderungen genügen, um eine möglichst hohe Transparenz zu gewährleisten. „Es ist richtig, dass Verbraucherverbände wie wir vom Bund der Versicherten auch Unterlagen wie Produktinformationsblätter einer gerichtlichen Prüfung zuführen können“, lobt Kleinlein das Vorgehen des Gerichts. Nach Ansicht des Gerichts genügt das von der Gothaer erstellte Produktinformationsblatt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen hat die Gothaer zudem bei den mit den Beiträgen verrechneten Abschlusskosten. Diese sind bei bestimmten Lebensversicherungsverträgen gesetzlich gedeckelt. Bei der „ReFlex“ schießen sie jedoch in die Höhe. „Die Gothaer Riester-Rente „ReFlex“ ist ein Musterbeispiel für maßlos hohe Kosten“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Für einen Beispielvertrag mit 40 Jahren Laufzeit und einer Beitragssumme von 41.842 Euro werden Abschlusskosten in Höhe von 6.802 Euro verrechnet. Das sind über 160 Promille (Verwaltungskosten kommen noch hinzu). „Die Gothaer schert sich offenbar nicht um Rechtsvorschriften bei der Kostenbegrenzung. Kostensensibilität ist ihr ein Fremdwort.“ Die vorausbelasteten Abschlusskosten dürfen 25 Promille nicht übersteigen. Hieran hält sich die Gothaer nicht. Man kann daher bei diesem Produkt von „Abschlusskosten-Wucher“ sprechen. Außerdem werden zweierlei Kostenformen kombiniert, was ebenfalls nicht zulässig ist. „Es grenzt an Betrug, dass bei den mit Steuermitteln finanzierten Riester-Renten aufsichtsrechtswidrig überhöhte Kosten angesetzt und diese dann durch falsche Darstellungen rechnerisch nicht nachvollziehbar ausgewiesen werden“, kritisiert Kleinlein scharf. „Derartige Kostenabzocke bei Riester-Renten geht zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger. Da die Versicherungswirtschaft so stark mit den Kosten trickst, müssen harte Regeln her, um solche Kostenabzocke zu verhindern“, fordert Kleinlein.
Ein weiterer vom BdV kritisierter Punkt: Die Gothaer hat die für Riester-Verträge verpflichtende nominale Kapitalerhaltsgarantie nicht erfüllt. Laut verwendetem Muster-Produktinformationsblatt werden nur die eingezahlten Beiträge, aber nicht die geflossenen Zulagen garantiert. „Wenn Steuermittel in Riester-Verträge fließen und der Versicherer bei den Produktinformationsblättern gezielt rechnerische Fehler einbaut, dann ist das gewissermaßen ein Betrug an allen Bürgerinnen und Bürgern“, beklagt Axel Kleinlein.
Solche Verträge hätten nach Einschätzung des BdV gar nicht erst als förderfähige Riester-Verträge zertifiziert werden dürfen. Der BdV wird bei der dafür zuständigen Behörde – dem Bundeszentralamt für Steuern – erfragen, wie es dazu kommen konnte.
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