Ab sofort können sich kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Bereich des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes sowie Handels-und Dienstleistungsbetriebe noch einfacher gegen Cyber-Gefahren absichern.

 

Die Basler Versicherungen haben ihren Antragsprozess für Firmen mit bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz stark vereinfacht. Die Beantwortung einiger weniger Fragen reicht aus und der Kunde kann mittels eines rechenbaren Tarifs sofort Versicherungsschutz beantragen.

Zudem wurde der Deckungsumfang des Produktes verbessert. So erhält der Kunde im Cyber-Schadenfall zukünftig z.B. auch Ersatz für beschädigte IT-Hardware sowie Entschädigungen für zu entrichtende Bußgelder im Ausland. Außerdem besteht nun auch Versicherungsschutz für analoge Daten. Der erweiterte Leistungsumfang erstreckt sich ab sofort auch auf den Zeitraum nach dem eigentlichen Cyber-Schadenfall. So werden die Honorare für eine  Sicherheitsanalyse inklusive der Empfehlungen zur Sicherheitsverbesserung erstattet, um zukünftige Schäden bereits im Ansatz zu verhindern. Der Präventionsgedanke ist seit jeher Bestandteil der DNA der Basler-Produkte.

Aufgrund zahlreicher Pressemitteilungen steigt die Nachfrage nach Absicherung von Cyber-Gefahren an. Der Vorteil der Basler Cyber-Police: Sie bietet schon Kleinstbetrieben mit dem Cyber Schutzbrief einen hervorragenden Schutz. Mit einer Versicherungssumme von 50.000 EUR können alle  Betriebe den Einstieg in die Cyber-Versicherung wagen. Sie erhalten dann schon essentielle Absicherung gegen alle gängigen Cyber-Gefahren und profitieren von der Unterstützung einer 24-Stunden-Hotline, die im Schadenfall 7 Tage die Woche zur Verfügung steht.

Auch größeren Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. EUR steht die Basler Cyber-Police zur Verf ügung. Der Versicherungsschutz umfasst auch hier die klassischen Bausteine Cyber-Kostenpositionen (Forensikkosten, PR-Maßnahmen), Cyber-Drittschadendeckung (z.B. Abwehr Ansprüche Dritter, Rechtsverteidigungskosten, Ansprüche der E-Payment-Serviceprovider) sowie eine Cyber-Eigenschadendeckung (z.B. Betriebsunterbrechung, Wiederherstellung von Daten, Entfernung der Schadsoftware).

 

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