DIN SPEC 77223 zurückgezogen
Nach der Vorstellung der neuen DIN-Norm „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ hat nun der zuständige Arbeitsausschuss beim Deutschen Institut für Normung sein nächstes Projekt in Angriff genommen: eine DIN-Norm für die „Vermögens- und Risikoanalyse von Privatanlegern“. Der Ausschuss ist mit Repräsentanten wichtiger Marktteilnehmer aus den Bereichen Bank und Versicherung, aus Vertrieben, Verbänden und Initiativen sowie aus Verbraucherschutz und Wissenschaft besetzt. Projekte beim DIN begründen sich stets auf Initiativen aus der Wirtschaft. Das neue Normungsvorhaben ist bereits das dritte seiner Art, das das Defino Institut für Finanznorm initiiert hat.
Neue Norm soll von Beratern als verunsichernde Lücken bei MiFID und FinVermV schließen
Nach der Umsetzung der europäischen „Markets in Financial Instruments Regulation“ (MiFID) und der demnächst erwarteten Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) bedarf die im Jahre 2016 veröffentlichte DIN SPEC 77223, die denselben Titel wie die geplante Norm trägt, der grundlegenden Überarbeitung. Diese soll demnächst in Angriff genommen werden und dabei das Thema zugleich von der SPEC- auf die Norm-Ebene heben. „Dabei wollen wir uns auf die Themen konzentrieren, die von der Gesetzgebung offengelassen wurden und der Klärung und Präzisierung bedürfen, zum Beispiel die Risiko-Profilierung und die Beschreibung von Risikoklassen“, beschreibt Klaus Möller, DEFINO-Vorstand und Obmann des Arbeits-Ausschusses beim DIN, den Auftrag, den sich das Gremiums selbst gestellt hat. „Mit der neuen Norm wollen wir ganz ausdrücklich von den Anlageberatern als verunsichernd wahrgenommene Regelungs-Lücken schließen und so konkrete Hilfestellung leisten.“
Die fachliche Arbeit an der „Vermögens- und Risikoanalyse für Privatanleger“ soll am 20. und 21. Mai 2019 beginnen. An der Mitarbeit interessierte Experten können sich bis dahin noch beim DIN (nadl@din.de) melden.
Mit Rücksicht auf die Sorgfaltspflicht gegenüber den Anlageberatern hat der Arbeitsausschuss die DIN SPEC 77223 zurückgezogen. „Wir wollen vermeiden, dass Berater womöglich mit Berufung auf die SPEC gegen Gesetze verstoßen“, so Ausschuss-Obmann Möller.
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