Policen Direkt legt erste große Transparenzstudie zu den Standmitteilungen in der Lebensversicherung nach neuer gesetzlicher Verordnung vor
Die Neuregelung des §155 VVG zeigt Wirkung in der Lebensversicherung: Die Mehrheit der deutschen Lebensversicherer hat ihre Standmitteilungen überarbeitet und erfüllt die neuen gesetzlichen Mindestanforderungen. Einige haben ihre Infobriefe vollkommen neugestaltet und geben ihren nun Kunden deutlich mehr Informationen. Das zeigt die erste große systematische Transparenzstudie von Policen Direkt zu den Standmitteilungen in der Lebensversicherung.
„Unsere Untersuchung zeigt, dass die Gesetzesänderung notwendig war. Der Wildwuchs der Standmitteilungen ist damit zwar noch nicht gänzlich beseitigt, dennoch profitieren Kunden eindeutig von den jetzt oft weitreichenderen Informationen“, erklärt Policen Direkt Chefaktuar Henning Kühl.
Die Ergebnisse in der Übersicht
- 60 von 73 untersuchten Lebensversicherer erfüllen die seit 1. Juli 2018 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen vollständig. Von einigen Versicherungen erhalten die Kunden nun daher erstmals automatisch jährlich einen Rückkaufswert und eine Todesfallleistung.
- 21 Lebensversicherer melden dazu alle weitere wichtigen Informationen, die Policen Direkt noch als elementar ansieht. Dadurch können die Kunden dieser Unternehmen die Werte ihrer Verträge und deren Veränderung gegenüber dem Vorjahr besser verstehen.
Die detaillierten Ergebnisse und weitere Befunde zu den einzelnen Lebensversicherern finden sich auf der Website standmitteilungen.de
Bewertet werden auch die Angaben zur Beteiligung an den Bewertungsreserven. Das Ergebnis zeigt, dass hier weitere Vorgaben vom Gesetzgeber zur einheitlichen und verständlicheren Darstellung notwendig sind. Ebenfalls auf der Studienwebsite: eine Kurz-Analyse zur Verständlichkeit der Infobriefe, die aber nicht in die Gesamtpunktzahl der Transparenzstudie eingegangen ist.
Was Lebensversicherer ihren Kunden jetzt mitteilen müssen
Wer rechtzeitig und zusätzlich fürs Alter vorsorgt, will wissen, ob das Geld für die Zukunft auch gut und sicher angelegt ist. Die zentrale Frage der Vorsorgesparer: Reicht die private Lebensversicherung, die Rentenlücke zu schließen? Die Neuregelung des §155 VVG, ist hier ein Riesenfortschritt für alle Versicherungsnehmer, die auf Produkte der kapitalbildenden Lebensversicherung setzen. Jetzt müssen Versicherer über die folgenden Punkte informieren: :
- Todesfall-Leistung,
- garantierte Ablaufleistung,
- garantierte Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung
- und aktueller Auszahlungsbetrag des Vertrages.
- Für Neuabschlüsse sind zudem die eingezahlten Beiträge aufzuschlüsseln.
Die Informationspflichten der Lebensversicherer während der Vertragslaufzeit hatten sich vor der Neuregelung auf die Angabe der bisher erreichten garantierten Überschüsse beschränkt. Bis dato haben Standmitteilungen deshalb vielfach ihren Zweck nicht erfüllt. Den Versicherten war es nicht möglich, den Wert ihres Vertrages zu verstehen. Oft half hier nur, beim Versicherer nachzufragen oder einen Taschenrechner zu Hilfe zu nehmen.
“Nicht alle Versicherer haben es zum Stichtag geschafft, eine gesetzeskonforme Standmitteilung für sämtliche Kunden abzuliefern. Andere haben nicht mehr getan als nötig und können nicht mit großen Verbesserungen punkten“, sagt Henning Kühl. „Die gesetzlichen Anforderungen sind dringend und wichtig, reichen aber noch nicht aus. Um die Qualität und die Entwicklung der Altersvorsorge beurteilen zu können, braucht es zusätzliche Angaben.“
Wie hat Policen Direkt analysiert?
Mit der Transparenzanalyse nimmt Policen Direkt als größter institutioneller Versicherungsnehmer jetzt in den Blick, ob alle Lebensversicherer die gesetzlichen Pflichten erfüllen. Mittlerweile sollten die aktuellen Standmitteilungen weitgehend vorliegen. Bei den Versicherern, die bis Anfang 2019 noch keine gesetzeskonforme Standmitteilung übermittelt hatten, hat Policen Direkt nachgefragt.
Policen Direkt verwaltet einen Bestand von derzeit 12.000 Lebensversicherungen aller Gesellschaften und deren gängigste Tarifvarianten.
Untersucht wurden über die Pflichtangaben hinaus, ob Lebensversicherer Ihren Kunden weitere durch die BaFin vorgeschriebene Informationen zu den Bewertungsreserven machen. Weitere Grundvoraussetzungen dafür, die Kunden in die Lage versetzen, dass sie den Vertrag verstehen, gehen damit in die Bewertung ein.
Erläuterungen zur Transparenzstudie
Die erste große Transparenzanalyse zur Standmitteilung umfasst vier Bereiche:
- Im ersten Bereich geht es um die gesetzlichen Mindestanforderungen an die jährliche Information der Versicherer laut §155 VVG. An dieser Stelle bewertet Policen Direkt auch, inwieweit die Vorgaben der BaFin zu den Bewertungsreserven erfüllt sind.
- Der zweite Bereich zeigt, inwieweit Versicherer wichtige optionale Informationen in den Infobriefen machen.
- Im dritten Bereich untersucht Policen Direkt weitere sinnvolle Bonus-Angaben.
- Der vierte Untersuchungsbereich, der nicht in die Gesamtpunktzahl eingeht, widmet sich der Verständlichkeit der Standmitteilung. Hier geht es um Umfang, Textqualität, um verständliche Vertragswerte und darum, ob der Versicherer einzelne Begriffe gesondert erklärt.
Die Studie nimmt klassische kapitalbildende Lebensversicherungen in den Blick und ist deshalb vor allen Dingen eine Transparenzuntersuchung für Bestandskunden. Sie wird laufend aktualisiert. Das heißt, Versicherer, die gesetzeskonforme Standmitteilungen nachreichen, finden Eingang in die Studie unter standmitteilungen.de.
Policen Direkt verwaltet rund 12.000 Lebensversicherungsverträge im Wert von knapp 1 Mrd. Euro. Auch für den nachhaltig erfolgreichen Ankauf von Lebensversicherungen sind die Transparenzdaten deutscher Lebensversicherer extrem wichtig. Neben individueller Vertragsdaten geht es darüber hinaus um die langfristige Sicherheit. Da nicht alle Gesellschaften Ratings veröffentlichen, greift das Unternehmen auf frei zugängliche Quellen zurück und teilt die Analysen zu den Standmitteilungen, zur laufenden Verzinsung, zur Mindestzuführungsverordnung und zu den Solvenzquoten mit der Öffentlichkeit. „Wir betreiben damit Verbraucherschutz aus Geschäftsinteresse“, erklärt Kühl.
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