Die Mitgliederversammlung des VOTUM-Verbandes bestätigte am 22. Februar alle amtierenden Vorstände in ihrem Amt. Der Vorstand sieht seine gegenwärtige Hauptaufgabe darin, den geplanten Provisionsdeckels beim Vertrieb von Lebensversicherungen abzuwenden.

 

Auf der Mitgliederversammlung des VOTUM-Verbandes am 21. und 22. Februar wurden alle amtierenden Vorstandsmitglieder in ihrem Amt bestätigt. Der geschäftsführende Vorstand Martin Klein und die ehrenamtlichen Mitglieder des Gremiums – Dr. Sebastian Grabmaier (JDC AG), Franz-Josef Rosemeyer (A.S.I. AG) und Dr. Matthias Wald (Swiss Life Deutschland GmbH) – werden ihre Positionen somit für weitere drei Jahre bis in das Jahr 2022 bekleiden. „Für den Vorstand ist die einstimmige Wiederwahl ein großer Vertrauensbeweis. In den vergangenen Jahren sahen sich die Mitglieder des Verbandes mehreren dicht gestaffelten, regulatorischen Wellen ausgesetzt. Offenbar war man aber auch in diesen unruhigen Zeiten mit der Arbeit der Verbandsführung zufrieden: Die Mitglieder fühlen sich gut vertreten, ihre Interessen wurden angemessen artikuliert, die Bestätigung in unseren Ämtern verdeutlicht dies“, so Grabmaier, Klein, Rosemeyer und Wald in einer gemeinsamen Verlautbarung.

Abwendung des geplanten Provisionsdeckels in der LV als Schwerpunkt der Verbandsarbeit

Eines der maßgeblichen Themen der beim Gastgeber Alte Leipziger stattgefundenen Versammlung war die durch das BMF geplante Einführung eines Provisionsdeckels beim Vertrieb von Lebensversicherungsprodukten. Im Nachgang zur Veröffentlichung zweier, von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski angefertigter Rechtsgutachten zur Thematik, nutzte der Verband seine zweitägige Klausur für die interne Abstimmung weiterer strategischer Maßnahmen. Vorstand Klein zum künftigen Schwerpunkt der Verbandsarbeit: „Prof. Papier und Prof. Schwintowski sprechen dem Provisionsdeckel in ihren beiden Gutachten die Verfassungskonformität ab. Unsere Aufgabe besteht nun darin, diese eindeutige Botschaft weiter in die Politik zu tragen und einen schwerwiegenden Eingriff in die unternehmerische Freiheit unserer Mitgliedsunternehmen zu verhindern. Hierfür haben wir ein klares Mandat erhalten.“

Unklare Situation bei der FinVermV sorgt weiterhin für Unruhe

Diskutiert wurde auch der aktuelle gesetzgeberische Stand zur Neufassung der Finanzanlagenvermittler-Verordnung. Die fehlende Planungssicherheit auf Grund der unklaren zukünftigen Gesetzeslage, deren Konkretisierung nunmehr durch das BMWi vage für das erste Halbjahr 2019 angekündigt ist, belastet die Mitgliedsunternehmen. Es zeigte sich auch bei der Präsentation von technischen Lösungen für die Telefongesprächsaufzeichnung, dass ohne eine angemessene Übergangsfrist den betreffenden § 34 f Unternehmen schwere Nachteile drohen.

Schlichtungsstelle für die gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung

Die Schlichtungsstelle blickt auf ein erstes Rumpfgeschäftsjahr. Die vom VOTUM Verband initiierte und aus den Mitgliedsbeiträgen finanzierte Schlichtungsstelle hatte am 26. April 2018 ihre Tätigkeit aufgenommen, nachdem die Zulassung durch das Bundesamt für Justiz für die Durchführung von Schlichtungsverfahren im Bereich der Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung erfolgte. Sie ist damit insbesondere für die Vermittler mit Erlaubnis nach § 34 f und i GewO die spezialisierte und gegenüber ihren Kunden zu benennende Schlichtungseinrichtung. Der Geschäftsführende Vorstand Klein resümierte hier nach dem Bericht der Schlichter ein im ersten Rumpfgeschäftsjahr erwartungsgemäß geringes Fallaufkommen.

„Mit Einrichtung der Schlichtungsstelle, die für sämtliche Vermittler unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft zugänglich ist, haben wir ein klares Bekenntnis für qualitativ hochwertige und vertrauenswürdige Beratungsleistungen der Marktteilnehmer gesetzt, die auch in Problemfällen ihren Kunden einen unparteiischen Lösungsweg anbieten“, stellt Klein zur Bedeutung der Einrichtung fest. „Gerade die unabhängigen Anlage- und Kreditvermittler haben hier ein weiteres Instrument, um ihre Kundenzuwendung zu dokumentieren. Unsere Aufgabe ist es, die Schlichtungsstelle im Bereich der gesamten Vermittlerschaft bekannt zu machen und ihr für ihre zukünftige wichtige Arbeit auch die notwendigen finanziellen Ressourcen zu sichern.“

Schleppende Umsetzung des Koalitionsvertrages

In einer Übersicht referierte Vorstand Klein den Stand der Umsetzung der gesetzgeberischen Ankündigung des Koalitionsvertrages, die die Finanzdienstleistungsbranche betreffen. Hierbei benannte er insbesondere die

– Grundrente

– Abschaffung der Doppelverbeitragung in der BAV

– Abschaffung des Solidaritätszuschlages

– Altersvorsorgepflicht für Selbständige

– Standardisiertes Riesterprodukt

– Konsolidierte säulenübergreifende Renteninformation

– Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinserträge

– Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

„Es zeigt sich, dass das Tempo bei der Umsetzung der notwendigen Reformen, insbesondere der wichtige wirtschaftliche Impuls der Abschaffung des Solidaritätsbeitrages, erschreckend langsam ist, obwohl die Große Koalition immer wieder Ankündigungen macht. Hier sollte die Sacharbeit dringend beschleunigt werden, anstatt sich in unausgegorenen Gesetzesvorhaben, wie dem eines verfassungswidrigen Provisionsdeckels zu verirren,“ so Vorstand Klein als Fazit seiner Übersicht.

 

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