Riester weiterentwickeln statt Staatsfonds

 

Nach einer Phase starken Wachstums steht die europäische Fondsbranche vor der Aufgabe, sich an veränderte Marktbedingungen durch steigenden Margendruck und technische Entwicklungen anzupassen. Die Asset Manager haben in den vergangenen Jahren bereits viele ihrer Prozesse automatisiert. Viele planen die Investitionen in Technisierung, künstliche Intelligenz und Big Data aber weiter auszubauen. „Die europäischen Asset Manager wollen in den kommenden Jahren ihre Ressourcen darauf konzentrieren, ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die EU-Regulierung bindet jedoch immer noch enorme Kapazitäten, die den Asset Managern an anderen Stellen fehlen“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter auf der Jahrespressekonferenz. Überregulierung ist laut der BVI-Herbstumfrage neben dem steigenden Margendruck und der Technisierung immer noch die größte Herausforderung für die Fondsgesellschaften.

Seit 2016 hat sich die Anzahl der EU-Regulierungsinitiativen mit Relevanz für die Fondsbranche nahezu verdoppelt. Die Zahl der EU-Richtlinien und Verordnungen wuchs seither von 39 auf 72, die der Durchführungsbestimmungen von 305 auf 537 und aus 232 Leitlinien und Empfehlungen wurden 455. „Wir möchten die EU an ihr Versprechen einer besseren Regulierung erinnern. Vor der Schaffung neuer Regeln müssen die bestehenden auf ihre Gesamtwirkung überprüft und bei Bedarf verbessert oder vereinfacht werden“, so Richter. Als verbesserungswürdiges Beispiel nennt Richter MiFID II. Die Richtlinie soll eigentlich die Verbraucher schützen; im Ergebnis bekommen sie jedoch überbordende Produktinformationen und weniger Beratung.

Ebenso wichtig wie eine bessere Regulierung wäre ein breiterer Fokus. Vorbild könnte hier die Herangehensweise der Amerikaner sein: In den USA ist neben dem Verbraucherschutz und der Finanzstabilität auch die Stärkung der heimischen Finanzindustrie ein wichtiges Ziel in der Finanzmarktregulierung. Dazu Richter: „Die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fondsbranche sollte auch ein legitimes Ziel der EU-Finanzmarktregulierung sein. Die Asset Manager in Europa sind die Träger der Altersvorsorge und Finanzierer von Unternehmen und Staaten. Ihre globale Wettbewerbsfähigkeit sollte auch bei Abwägungsentscheidungen der EU-Gesetzgeber und Regulatoren Berücksichtigung finden.“

Nachhaltigkeitspotenzial voll ausschöpfen

Nachhaltigkeit ist für die Fondsbranche ein zunehmend wichtiges Thema. Laut BVI-Umfrage erwarten 64 Prozent der befragten Fondsgesellschaften für 2019 seitens institutioneller Anleger eine sehr große oder große Nachfrage nach ESG-Anlagen. Das EU-Gesetzespaket zur Förderung eines nachhaltigen Finanzsystems bewertet der BVI vor diesem Hintergrund überwiegend positiv. Die Vorschläge der Kommission stellen wichtige Weichen zur Förderung nachhaltiger Investitionen in der EU und binden Unternehmen und Fondsanbieter als Anwender der Vorschriften in das Verfahren ein. „Viele Vorschläge aus dem Gesetzespaket sind schon länger in den Wohlverhaltensregeln des BVI enthalten. Es ist gut, dass die Kommission sie nun EU-weit in Gesetzesform gießen will“, erklärt Thomas Richter. Korrekturbedarf besteht aus Praxissicht allerdings noch im Detail. Beispielsweise sollte ein Klassifizierungssystem für ESG-Anlagen nicht ausschließlich „grüne“ Aktivitäten zulassen, sondern auch Abstufungen, um Unternehmen den Übergang in die klimaneutrale Wirtschaft zu erleichtern. Damit die Asset Manager ihre Transparenzpflichten gegenüber den Anlegern angemessen erfüllen können, sollten neben Unternehmen auch Staaten ESG-Berichte veröffentlichen müssen. Außerdem sollten alle international bestehenden ESG-Anlagestrategien anerkannt werden, zum Beispiel der „best-in-class“-Ansatz.

Altersvorsorge: Riester weiterentwickeln statt Staatsfonds einführen

Vorschläge seitens Politik und Verbraucherschützern, ein staatliches Altersvorsorgeprodukt einzuführen, lehnt der BVI aus unterschiedlichen Gründen ab. Erstens würde ein Staatsfonds den Wettbewerb in der Altersvorsorge verzerren. Ein Staatsfonds hätte kaum Marketing- und Vertriebskosten, ein privater Produktanbieter hingegen schon. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass auch politische Motive die Anlageentscheidungen des Fonds bestimmen könnten. Und schließlich ist auch der oft zum schwedischen Pensionsfonds AP7 gezogene Vergleich schief: Der AP7 ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht der privaten. Wer in den Fonds investiert, legt bis zum 55. Lebensjahr zu 100 Prozent in Aktienfonds an. Außerdem nutzt der Fonds Hebelpositionen, um die Rendite zu erhöhen. Eine vergleichbare Rendite-/Risikostrategie wäre bei einem deutschen Staatsfonds eher unwahrscheinlich. Der BVI plädiert daher dafür, die etablierte Riester-Rente weiter zu entwickeln: durch eine vereinfachte Fördersystematik und Zulagenverwaltung, einen erweiterten Kreis von Förderberechtigten (z.B. auch Selbstständige) und flexible Beitragsgarantien. Sinnvoll wäre darüber hinaus, Altersvorsorgesparer regelmäßig mit einer säulenübergreifenden Renteninformation über den aktuellen Stand ihrer Altersvorsorge zu informieren.

Brexit-Folgen für die Branche überschaubar

Gelassen sind die Fondsgesellschaften mit Blick auf die Herausforderungen des Brexit. Der BVI-Umfrage zufolge sieht sich eine deutliche Mehrheit (74 Prozent) von einem ungeordneten Brexit ohne Übergangsfrist „überhaupt nicht“ oder „wenig“ betroffen. Als „stark betroffen“ bezeichnen sich lediglich 18 Prozent. Ein Grund dafür ist, dass die Fondsgesellschaften nur einen geringen Teil ihres Portfoliomanagements ins Vereinigte Königreich auslagern: In London ansässige Portfoliomanager verwalten lediglich sieben Prozent des Spezialfonds- und drei Prozent des Publikumsfondsvermögens in Deutschland. Nach der Ankündigung einer Aufsichtszusammenarbeit zwischen den EU27-Behörden und der FCA dürften die BVI-Mitglieder wegen des Brexits noch weniger besorgt sein. Darüber hinaus hat der britische Absatzmarkt im Vergleich zum deutschen in der EU weniger Bedeutung. Auf Deutschland entfallen 22 Prozent des Fondsvermögens von Anlegern in der EU, auf das Vereinigte Königreich nur 14 Prozent. Beim direkten Fondsbesitz pro Einwohner liegen die Briten mit einem Mittelwert von 5.200 Euro an vierter Stelle hinter Italien (8.500 Euro), Deutschland (7.100 Euro) und den Niederlanden (5.400 Euro).

 

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