Seit Januar 2019 bietet die Württembergische Lebensversicherung AG, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), Arbeitgebern ein betriebliches Altersvorsorgemodell an, das auch für Niedrigverdiener geeignet ist.
Die „KombiRente“ ermöglicht es, die bisherige und die neue steuerliche Förderung nach § 100 EStG in einer klassischen Direktversicherung zu kombinieren.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, soll eine weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Niedrigverdienenden, erreicht werden. Schon vor Inkrafttreten des BRSG konnten Unternehmen arbeitgeberfinanzierte Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung als Betriebsausgaben absetzen. Seit 2018 erhalten Arbeitgeber zusätzlich dazu für Beiträge von 240 bis 480 Euro jährlich 30 Prozent ihres Beitrags zurück. Das gilt für Mitarbeiter, die nicht mehr als 2.200 Euro pro Monat verdienen. Das heißt: 30 Prozent zahlt der Staat und die restlichen 70 Prozent können weiterhin als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Der bAV-Förderbetrag wird dem Arbeitgeber durch eine Verrechnung mit der von ihm abzuführenden Lohnsteuer gewährt.
Ob Teilzeitkräfte, Auszubildende, Arbeitnehmer in Niedriglohnbranchen oder mitarbeitende Familienangehörige: Jedes Unternehmen hat Arbeitnehmer, für die diese Förderung möglich ist. Um Arbeitgebern die Handhabung der bAV für ihre Mitarbeiter zu vereinfachen, hat die Württembergische Lebensversicherung zum Jahresbeginn 2019 die „KombiRente“ eingeführt.
Das neue Produkt, das in dieser Form einmalig am Markt ist, kombiniert in einer klassischen Direktversicherung die bisherige Förderung nach § 3 Nr. 63 mit der neuen nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG). Die „KombiRente“ ermöglicht die gleichzeitige Nutzung wie auch den Wechsel zwischen beiden Förderformen. Die genutzte Förderform kann somit flexibel an die Erwerbsbiographie angepasst werden. So profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer von einem leistungsstarken Vorsorgemodell.
Norbert Heinen, Vorstand Württembergische Lebensversicherung: „Nicht einmal jeder zweite privatwirtschaftlich Beschäftigte in Deutschland hat bisher eine betriebliche Altersvorsorge. Zur finanziellen Absicherung des Ruhestands kann sie jedoch einen wichtigen Beitrag leisten. Wir sehen im Bereich der bAV große Wachstumschancen.“
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