Die mögliche Einführung eines Provisionsdeckels lehnt die Versicherungsgruppe die Bayerische ab.
Deshalb hat die Bayerische aktiv im Vorfeld die aktuellen Rechtsgutachten zu dem Thema von den beiden renommierten Rechtsexperten Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski unterstützt und sich auch an der Finanzierung beteiligt. Die Ergebnisse der Gutachten: Ein Provisionsdeckel im Bereich der Lebensversicherung ist sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich unzulässig.
„Wir teilen die Analyse der beiden Rechtsexperten ausdrücklich“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Ein Provisionsdeckel führt in die falsche Richtung. Er hilft weder Verbrauchern noch Versicherungsvermittlern – aber auch nicht den Versicherungsunternehmen. Eine politische Regulierung ist schlicht nicht notwendig, der Vorschlag führt zu einem unnötigen weiteren staatlichen Eingriff in die private Wirtschaft und in die verfassungsrechtlich garantierte Gewerbefreiheit.“
Denn es ist klar: „Eine qualifizierte Beratung hat einen wesentlichen Wert und kostet daher auch Geld“, so Gräfer. „Provisionen sind dabei eine wichtige Einnahmequelle für Versicherungsvermittler. Das wird von den Verbrauchern auch anerkannt, wie Studien zeigen. Und ein gesetzlicher Provisionsdeckel, der alle Sparten der Lebensversicherung trifft – also neben den Produkten der Altersvorsorge auch die biometrischen Produkte – wird dazu führen, dass sich die Anzahl der qualifizierten Berater weiter reduzieren wird und breite Bevölkerungsschichten so keinen Zugang zu einer Vorsorgeberatung erhalten.“
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