IVFP erklärt die Funktionsweise und veröffentlicht die Renditen indexgebundener Rentenversicherungen 2018

 

Indexgebundene Rentenversicherungen (Indexpolicen) sind inzwischen aus der Produktlandschaft deutscher Lebensversicherer nicht mehr wegzudenken. Sie stellen aktuell eine sehr beliebte Produktgattung dar, wie auch durch eine Umfrage des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) bestätigt wird: Etwa drei Viertel aller befragten Vermittler bieten Indexpolicen aktiv zum Kauf an. So ist es nicht verwunderlich, dass die Versicherungsunternehmen ihr Produktportfolio aufgestockt haben und die Anzahl der Anbieter in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Aktuell können bei 18 Lebensversicherungsunternehmen Indexpolicen abgeschlossen werden.

Welche Renditen wurden in der Vergangenheit erzielt?

Nach mehreren guten Börsenjahren gab es im vergangenen Jahr für Aktieninvestoren kaum Grund zur Freude. Der DAX bspw. verlor über 16 Prozent an Wert.

Wertentwicklung des DAX im Jahr 2018

So ist es nicht verwunderlich, dass auch die Renditegutschriften indexgebundener Rentenversicherungen im Jahr 2018 eher mager ausfielen. Während im Jahr zuvor Indexpolicen mehrheitlich Renditen von deutlich über fünf Prozent erzielten, gingen die Kunden im vergangenen Jahr meist leer aus. Einen Überblick über die erzielten maßgeblichen Renditen aller am Markt vorhandenen Indexpolicen liefert nachfolgende Tabelle. In vielen Fällen entfaltet das Sicherheitsnetz von Indexpolicen seine Wirkung indem negative Indexrenditen auf null gesetzt und somit Verluste ausgeschlossen wurden. Bei einem Direktinvestment in die entsprechenden Indizes hingegen hätte der Kunde zum Teil erhebliche Verluste, z. B. bei einer Anlage in den DAX in Höhe von 16 Prozent, erlitten.

Jahre mit einer Rendite von null Prozent sind bei Indexpolicen jedoch nicht ungewöhnlich, was folgende Abbildung verdeutlicht. Darin abgebildet ist ein typischer Verlauf historischer maßgeblicher Indexrenditen. Durchschnittlich jedes zweite Jahr gab es keine Renditegutschrift aus der Indexpartizipation. In den anderen Jahren hingegen profitierten Kunden oftmals von überdurchschnittlichen Wertentwicklungen, so dass im gezeigten Beispiel eine mittlere Rendite von knapp fünf Prozent erzielt wurde. Entscheidend dabei ist eine stetige Beteiligung am Index.

Hat sich der Tausch Indexpartizipation gegen Überschussbeteiligung in der Vergangenheit gelohnt?

Berechnungen des IVFP  bezüglich ausgewählter am Markt vorhandener Indexpolicen haben gezeigt, dass eine stetige Beteiligung am Index sich gegenüber der Wahl der „sicheren Verzinsung“ in der Vergangenheit in beinahe allen Fällen gelohnt hat. Denn im Mittel lag die durchschnittliche Rendite pro Jahr resultierend aus der Indexpartizipation um etwa einen Prozentpunkt höher als die „sichere Verzinsung“ des jeweiligen Anbieters.

Auf welchem Grundprinzip basieren Indexpolicen?

Die Funktionsweise dieser Produkte ist dabei sehr einfach: Analog zu einer klassischen Rentenversicherung werden die Sparbeiträge ausschließlich im Sicherungsvermögen (Deckungsstock) des Versicherers investiert. Dabei kann der Kunde jedes Jahr wählen, ob er mit seinem Guthaben an einem Index (z. B. EURO STOXX 50, DAX, …) partizipieren möchte (sog. Indexbeteiligung) oder ob sein Guthaben mit der deklarierten Verzinsung des Versicherers verzinst werden soll (sog. sichere Verzinsung). Bei Wahl der sicheren Verzinsung ähnelt eine Indexpolice einer klassischen Police, allerdings ohne garantierte Mindestverzinsung. Bei Wahl der Indexbeteiligung kann der Kunde hingegen an Kapitalmärkten teilhaben und dadurch von etwas höheren Renditechancen profitieren. Zudem enthalten diese Produkte eine endfällige Garantieleistung (z. B. anteiliger Erhalt der Bruttobeiträge). Gewinne werden jedes Jahr gesichert (Lock-in). Indexpolicen bieten somit ein hohes Maß an Sicherheit bei gleichzeitiger Beteiligungsmöglichkeit an den Kapitalmärkten.

Wie funktioniert die Indexbeteiligung?

Bei Wahl der Indexpartizipation wird lediglich die Überschussbeteiligung des Kunden verwendet, um das gesamte Guthaben des Kunden an der Wertentwicklung eines Index zu teilhaben zu lassen. Dies geschieht durch spezielle Finanzmarktinstrumente wie z. B. Optionen. Dabei wird nicht das Vertragsguthaben in den Index selbst investiert. Bei einer deklarierten Überschussbeteiligung von bspw. drei Prozent und einem Vertragsguthaben von bspw. 10.000 Euro stehen für die Finanzierung der Indexbeteiligung entsprechend 300 Euro zur Verfügung (siehe auch Grafik). Mit diesen 300 Euro kauft der Versicherer meist bei einem Bankpartner eine Option auf den entsprechend verwendeten Index, die gewährleistet, dass das (gesamte) Kundenguthaben an der Wertentwicklung des Index beteiligt ist.

Anders ausgedrückt sichert der Bankpartner dem Versicherer zu, am Ende eines Indexjahres die positive Wertentwicklung des Index auszubezahlen. Entwickelt sich der Index hingegen schlecht, übernimmt der Bankpartner die  Verluste. Für diese Risikoübernahme verlangt der Bankpartner eine Gebühr, den sog. Optionspreis. Da jedoch in der Regel die Gebühr höher ist als die Überschüsse aus der Kapitalanlage des Versicherers, werden gute Wertentwicklungen in irgendeiner Art beschränkt. Dies erfolgt entweder in absoluter Höhe bspw. durch einen Cap (Renditeobergrenze) oder in relativer Höhe z. B. durch Quoten. Aus der Rendite, die nach Cap oder Quote übrig bleibt (maßgebliche Rendite), multipliziert mit dem Vertragsguthaben lässt sich das neue Vertragsguthaben am Ende des Indexjahres berechnen.

Wie erfolgt die Renditebeschränkung?

Am Markt existieren derzeit unterschiedliche Modelle zur Bestimmung der maßgeblichen Indexrendite. Nachfolgend werden die bedeutendsten Indexmodelle kurz beschrieben.

Die bekannteste Methode ist die Beschränkung anhand einer Renditeobergrenze (Cap). Diese bestimmt die Höhe der maximalen Partizipation am Index pro Monat. Steigt der Index in dieser Periode um mehr als die Höhe des Caps, partizipiert der Versicherungsnehmer maximal in der Höhe dieser Renditeobergrenze. Die maßgebliche Jahresrendite für die Indexpartizipation errechnet sich schließlich durch Aufsummierung aller 12 Monatsrenditen im Indexjahr. Negative Renditen gehen dabei vollständig ein, positive begrenzt durch den Cap.

Eine weitere Variante zur Feststellung der maßgeblichen Indexrendite beruht auf sog. Indexquoten. Im Gegensatz zur Cap-Methode erfolgt dabei keine absolute sondern eine relative Begrenzung positiver Monatsrenditen. Eine inzwischen sehr beliebte Variante verwendet jährliche Partizipations- bzw. Beteiligungsquoten. Die entsprechende maßgebliche Indexrendite ergibt sich aus der Jahresperformance des Index multipliziert mit der Quote. Inzwischen gibt es auch eine Kombination aus Cap und Beteiligungsquote. Allen Modellen ist gemein, dass im Fall negativer Jahresrenditen diese auf null gesetzt werden und die maßgebliche Indexrendite beträgt dementsprechend  null Prozent. Folglich sind Verluste ausgeschlossen und das Vertragsguthaben bleibt auf dem Stand vom Vorjahr.

Welches Indexmodell ist besser?

Es stellt sich oftmals die Frage, in welches Indexmodell die Überschüsse am sinnvollsten investiert werden sollten. Ist das Cap-Verfahren günstiger, oder sollte besser in Modelle mit einer Partizipationsquote investiert werden? Und sofern dies geklärt ist, mit welchen Indizes sollen die entsprechenden Varianten kombiniert werden: Aktienindizes (DAX, EURO STOXX 50 etc.) oder (gemanagten) Multi-Asset-Indizes? Eine eindeutige Antwort auf diese Fragen ist nicht möglich. Vielmehr gibt es Marktsituationen, in denen das eine Modell dem anderen überlegen ist und umgekehrt.

Indexmodelle, bei denen durch einen Cap eine Renditeobergrenze erzeugt wird, sind der Regel dann von Vorteil, wenn sich der Index ohne große Wertschwankungen während des Jahres entwickelt.

Indexmodelle mit einer Partizipationsquote hingegen reagieren deutlich weniger sensitiv auf unterjährige Schwankungen. Entscheidend sind hier lediglich der Start- und Endwert des Index. Der Verlauf des Jahres spielt keine Rolle.

Indexmodelle mit einem Aktienindex verwenden in der Regel eine Renditeobergrenze in Form eines Cap, während Multi-Asset-Indizes hingegen auf Partizipationsquoten setzen. Wer welches Modell einsetzt ist in folgender Tabelle ersichtlich:

Kann ich mehr als die Überschüsse für die Indexbeteiligung einsetzten?

Ja. Inzwischen gibt es Anbieter von Indexpolicen, die es dem Kunden ermöglichen, die Partizipation am Index zu erhöhen, indem die Partizipationshöhe vergrößert wird. Um dies zu erreichen, werden zusätzlich zu den Überschüssen auch Anteile des Vertragsguthabens für den Optionskauf verwendet. Dementsprechend besteht bei diesen Varianten die Möglichkeit, dass das Vertragsguthaben von einem auf das andere Jahr sinken kann. Im schlechtesten Fall verringert sich das Guthaben um die Gebühren, die für die Erhöhung der Indexpartizipation benötigt werden. Im Gegenzug profitiert der Kunde bei einem positiven Verlauf des Index und erhöht somit die Renditechancen. Durch den Einschluss einer erhöhten Indexbeteiligung (sog. Index-Turbo) kann sich die Partizipationsquote bspw. verdoppeln. Somit profitiert der Kunde in positiven Börsenjahren von höheren Renditegutschriften aus der Indexbeteiligung. In schlechten Börsenjahren verliert er neben den Überschüssen zusätzlich die eingesetzten Teile des Vertragsguthabens.

Für wen eigenen sich Indexpolicen?

Indexpolicen eigenen sich für Kunden, die ein hohes Sicherheitsbedürfnis besitzen, da die Sparbeiträge vollständig in das Sicherungsvermögen des Anbieters fließen. Dadurch spielt auch die Überschussbeteiligung (Finanzstärke) des Versicherungsunternehmens eine entscheidende Rolle für die Renditeaussichten des Produkts. Durch die jährliche Wahlmöglichkeit einer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Index besteht zudem die Möglichkeit, etwas mehr an Rendite zu generieren im Vergleich zur klassischen Rentenversicherung. Eine regelmäßige Beteiligung am Index ist dabei jedoch Voraussetzung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de