Pünktlich zur Tagung der Vorsitzenden der Bezirksverbände des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 23. Januar in Bonn ist die Checkliste zur rechtskonformen Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD finalisiert worden.
Die IDD-Checkliste beinhaltet jetzt auch Punkte, die sich aus der erst im Dezember letzten Jahres in Kraft getretenen Versicherungsvermittlungs-verordnung (VersVermV) ergeben. Bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der IDD in 2018 entwickelte Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund in Zusammenarbeit mit dem BVK und der Konzeptentwicklungs- und Beratungs- / Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (KuBI) e.V. eine IDD-Checkliste.
Diese wurde jetzt aktualisiert und gibt Vermittlern in 23 Hinweispunkten aus zehn Themen, wie z.B. zur Weiterbildungspflicht, zur Erfüllung des bestmöglichen Kundeninteresses, zum gesetzlichen Provisionsabgabeverbot und zum Beschwerdemanagement, Handreichungen in Form von Fragen, Hinweisen und To-do-Listen.
„Die Liste ermöglicht somit allen Vermittlern praxisgerecht die rechtskonforme Umsetzung der neuen Rechtslage“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir verstehen die IDD-Liste als Service für alle Vermittler.“
„Dabei legten wir Wert auf Klarheit und Verständlichkeit sowie auf Vollständigkeit aller neuen Pflichten für Vermittler nach IDD“, ergänzt der Autor Prof. Dr. Beenken. „Schließlich ist es für die betroffenen Vermittler nicht ganz einfach, die zahlreichen neuen Regelungen im Versicherungsaufsichtsgesetz, im Versicherungsvertragsgesetz sowie in der Gewerbeordnung zu identifizieren. Diese Checkliste bietet somit eine übersichtliche Hilfe für alle Versicherungsvertreter und -makler, kann aber eine Rechtsberatung nicht ersetzen.“
Die IDD-Checkliste ist auf der KuBI-Website (www.kubiev.de) für alle frei verfügbar.
Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D-53115 Bonn Tel: 0228/228050, Fax: 0228/2280550, www.bvk.de