Widerspruch bei Lebensversicherungen: Versicherer gibt Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg ab
Der Versicherer Allianz hat eingeräumt, Kunden in offiziellen Schreiben falsch informiert zu haben. Es ging dabei um die Möglichkeit, eine Lebensversicherung zu widerrufen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte den Versicherer wegen unkorrekter Formulierungen abgemahnt. Nun gab die Allianz eine entsprechende Unterlassungserklärung ab, bestätigten beide Seiten gegenüber boerse-online.de, dem gemeinsamen Portal der Zeitschriften „Euro“, „Euro am Sonntag“ und „Börse Online“. Eine Allianz-Sprecherin erklärte, man habe die „angreifbaren“ Formulierungen, die in „speziellen Vertragskonstellationen“ verwendet worden seien, inzwischen geändert.
Hintergrund des Streits sind mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs. Demnach können Verbraucher, die zwischen 1995 und 2007 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen haben, dann widersprechen, wenn der Vertrag eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung enthält. Das ist sogar möglich, wenn die Versicherungspolice schon abgelaufen ist. Die Verträge müssen dann rückabgewickelt werden, und der Kunde erhält üblicherweise seine eingezahlten Prämien plus Zinsen zurück.
Laut BGH können Fehler in Details entscheidend sein. Das nutzten Kunden der Allianz und verwiesen in Schreiben an den Versicherer darauf, dass in ihrem Vertrag eine Kündigungsfrist von einem Monat eingeräumt wurde. Laut Gesetz galt jedoch eine Frist von 30 Tagen, so dass die Allianz bei einer Kündigung im Februar die Kunden schlechter gestellt hätte. Die Allianz lehnte dennoch eine Rückabwicklung des Vertrags ab.
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