Sprecher der Kölner Pensionskasse: Bafin-Verbot ist schon im September erfolgt
Die Finanzaufsicht Bafin hat der Kölner Pensionskasse das Neugeschäft untersagt. Das erklärte ein Sprecher des Unternehmens gegenüber dem Finanzportal boerse-online.de. Die Kölner Pensionskasse ist eine Schwestergesellschaft der Caritas Pensionskasse, der laut Mitteilung der Bafin vom Dienstag das Neugeschäft untersagt wurde. Die Caritas Pensionskasse ist nach Angaben eines Bafin-Sprecher der erste solche Untersagungsfall in der jüngeren Geschichte der Bafin.
Der Bafin-Sprecher wollte zur Kölner Pensionskasse keine Stellungnahme abgeben. Der Sprecher der Kölner Pensionskasse erklärte, die Untersagung sei im September erfolgt, allerdings laufe noch die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid. Ihm sei unbekannt, ob sein Haus Widerspruch einlegen werde. Man habe bereits das Neugeschäft eingestellt.
Die Kölner Pensionskasse ist ein eher kleiner Anbieter und hatte laut Geschäftsbericht für das Jahr 2016 rund 28.000 Versorgungsanwärter sowie gut 2000 Rentner. Sie stand für Kunden aller Branchen offen. In die Caritas Pensionskasse durften nur Mitarbeiter der katholischen Kirche sowie Mitglieder von Ordensgemeinschaften und Hilfsorganisationen eintreten.
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