Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und das Bundeskriminalamt durchsuchen seit den Morgenstunden des 29. November 2018 die Geschäftsräume der Deutschen Bank AG. An den Maßnahmen, die sich auf sechs Objekte in Frankfurt, Eschborn und Groß-Umstadt beziehen, sind insgesamt etwa 170 Beamte der Staatsanwaltschaft, des Bundeskriminalamtes, der Steuerfahndung und der Bundespolizei beteiligt.

Die Ermittlungen richten sich gegen zwei 50- bzw. 46-jährige Mitarbeiter sowie andere bislang nicht identifizierte Verantwortliche des Unternehmens und haben den Vorwurf der Geldwäsche zum Gegenstand. Nach einer Auswertung des beim Bundeskriminalamtes

vorliegenden Datenbestandes der sogenannten „Offshore-Leaks“ und „Panama Papers“ ergab sich der Verdacht, dass die Deutsche Bank AG Kunden bei der Gründung von sogenannten „Offshore-Gesellschaften“ in Steuerparadiesen behilflich war und dabei Gelder aus Straftaten auf Konten der Deutsche Bank AG transferiert wurden, ohne dass die Bank Geldwäscheverdachtsanzeigen erstattete. Über eine zum Konzern gehörende Gesellschaft mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln sollen allein im Jahr 2016 über 900 Kunden mit einem Geschäftsvolumen von 311 Millionen Euro betreut worden sein.

Den Beschuldigten wird in dem Zusammenhang vorgeworfen, es pflichtwidrig unterlassen zu haben, vor der im April 2016 erfolgten Veröffentlichung der „Panama Papers“ Geldwäscheverdachtsanzeigen gegen die in die Steuerhinterziehung eingebundenen Offshore-Gesellschaften sowie deren wirtschaftlich Berechtigte zu erstatten, obwohl bereits seit Beginn der jeweiligen Geschäftsbeziehungen ausreichende Anhaltspunkte dafür vorlagen.

Im Zuge der Durchsuchungen wurden zahlreiche Geschäftsunterlagen in schriftlicher und elektronischer Form sichergestellt. Die Auswertung sowie weitere Ermittlungen dauern an.

 

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