Standard Life steht natürlich auch nach der Übertragung zu seinen Verpflichtungen

 

„Unsere Kunden werden durch aufsichtsrechtliche Vorschriften zum Insolvenzschutz nach der Übertragung des Geschäfts auf die Standard Life International DAC geschützt. Diese Vorschriften beruhen auf einer EU-Richtlinie und sind insoweit mit den in Deutschland geltenden Vorschriften vergleichbar. Demnach werden die Ansprüche der Kunden aus Lebensversicherungen durch ein sogenanntes Sicherungsvermögen geschützt. Sicherungsvermögen sind Kapitalanlagen, die der Versicherer  getrennt von seinem sonstigen Vermögen verwahren muss.  Für den Fall, dass Standard Life International DAC wider Erwarten insolvent werden sollte, stehen diese Kapitalanlagen vorrangig für unsere Kunden zur Verfügung. Das bedeutet: Unsere Kunden werden bei Geschäftsausfall zuerst aus diesem Sicherungsvermögen bedient (abgesehen von den Kosten für das Insolvenzverfahren).

Im Übrigen werden Kundeninteressen und die Sicherheit der Kunden im Prozess der Übertragung groß geschrieben. In unserem Fall gelten die Regeln des britischen Aufsichtsrechts (sogenannter Part VII-Transfer) und es entscheidet ein unabhängiges Gericht in Großbritannien unter Einbeziehung aller Aufsichtsbehörden wie der BaFin in Deutschland. Die beteiligten Institutionen prüfen dabei vor der Zustimmung ausführlich, ob die Belange der Versicherungsnehmer hinreichend gewahrt und die Rechte der Versicherungsnehmer ausreichend geschützt sind. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass durch die Übertragung der Bestände der zweitgrößte irische Lebensversicherer entsteht.

Nach der geplanten Übertragung wird Standard Life International weiterhin ein gut reguliertes und gut kapitalisiertes Unternehmen mit mehr als 600.000 Verträgen von deutschen, österreichischen und irischen Kunden und einem voraussichtlichen Versicherungsvertragsvermögen von 31 Mrd. EUR sein. Der Vorwurf, dass es sich um eine mittellose Ausgründung handelt, ist daher aus unserer Sicht absolut haltlos. Dies bestätigt im Übrigen auch der unabhängigen Sachverständige, der in seinem Gutachten zum Schluss kommt, dass „eine Insolvenz von SL Intl ein unwahrscheinliches Ereignis darstellt, weil SL Intl sofort nach der Übertragung in zweckmäßiger Weise kapitalisiert wird und die Anforderungen von Solvency II erfüllen muss. Außerdem sei die eigene Kapitalpolitik von SL Intl so ausgerichtet, dass die Kapitalausstattung ausreicht, um ein unerwünschtes Ereignis zu überstehen, das möglicherweise einmal in 200 oder mehr Jahren eintreten könnte. Im unwahrscheinlichen Fall, dass SL Intl als Tochtergesellschaft innerhalb der Phoenix Group in finanzielle Schwierigkeiten gerät, ist kaum anzunehmen, dass die Phoenix Group SL Intl nicht unterstützen würde.“

Die Phoenix-Gruppe ist mit ca. 10,4 Millionen Versicherungsnehmern und mit 240 Milliarden Pfund verwaltetem Vermögen einer der größten Lebensversicherer Europas. Sie ist als plc. an der Londoner Börse notiert mit einer Marktkapitalisierung von 4,3 Milliarden Pfund. Die Finanzkraft der Phoenix Gruppe bestätigt Fitch mit einem guten Gruppen Rating von A+, das die Standard Life Versicherung mit einschließt.

Standard Life steht natürlich auch nach der Übertragung zu seinen Verpflichtungen. Die vertraglichen Rechte des Kunden bleiben unverändert erhalten und unterliegen deutschem Vertrags- und Steuerrecht. Auch die Rechtsaufsicht der BaFin bleibt unverändert bestehen. Standard Life International übernimmt alle Rechte und Pflichten von der Standard Life Assurance, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Kunden werden in der täglichen Verwaltung Ihres Versicherungsvertrags keinen Unterschied feststellen. Die Versicherungsnummer, Zahlungen und Ansprüche aus dem Vertrag, Versicherungsbeiträge und -kosten sowie die Art und Weise, wie der Vertrag verwaltet wird, ändern sich nicht. Das Vorhaben wirkt sich nicht auf die garantierten Leistungen aus, die Kunden im Rahmen ihres Versicherungsvertrags erhalten. Auch die Werte der With-Profit-Produkte und die Werte der Fondspolicen ändern sich durch die Übertragung nicht. Die Verwaltung der Kapitalanlagen im With-Profits-Fonds und damit effiziente Strukturen bleiben nach wie vor bestehen.“

 

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Standard Life Versicherung, Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life Assurance Limited, Lyonerstraße 15, D­-60528 Frankfurt am Main, Tel.: 01802/214748, Fax: 069/66572110, www.standardlife.de