Neues Aufsichtsrecht stellt neue Herausforderungen an Treuhänder der PKV

 

Erstmals 2017 hat der Bund der Versicherten e. V. (BdV) zusammen mit der Zielke Research Consult GmbH die SFCR-Berichte analysiert und ausgewertet. Auch in 2018 wurden nun die SFCR-Berichte der deutschen Privaten Krankenversicherer (PKV) analysiert. Zur Solvabilität ist das Ergebnis eindeutig: „Die Unternehmen sind durchweg solvent. Doch das ist nicht überraschend, da die Kunden und Kundinnen selbst für die Solvenz geradestehen müssen.” Beitragsanpassungen, die die Kund*innen tragen müssen und oft zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, stehen bei den meisten Versicherern jährlich an. Auch Dr. Carsten Zielke hat hierzu eine klare Meinung: „Die Auswertung der Kranken-SFCR-Berichte hat gezeigt, dass die Spielräume der Modellierung hoch sind und auf der Annahme bestehen, dass die Kunden und Kundinnen grundsätzlich Prämienerhöhungen mittragen. Dies wage ich anzuzweifeln.” Er fordert, dass ein Krankenversicherer seine Kapitalanlage grundsätzlich so steuern sollte, dass Prämienerhöhungen im Alter vermieden werden können – das ist heute bei den wenigsten der Fall.

Beiträge bei einem privaten Krankenversicherungsvertrag können laufend angepasst werden. Das Hauptrisiko liegt daher bei den Versicherten. „Die Versicherungsunternehmen können bei Privaten Krankenversicherungen deutlich entspannter sein als bei einem Lebensversicherer“, so Kleinlein. Daher zeigen sich auch nur bei wenigen Unternehmen deutlich höhere Solvenzquoten als im Vorjahr. Meist haben die Unternehmen das Niveau gehalten.

„Wir gehen davon aus, dass die Kenngrößen der Risikomarge und der Gewinnerwartung stark von den Beitragsanpassungen getrieben werden. Daher haben die Treuhänder auch aus Sicht des neuen Aufsichtsrechts eine wichtige Rolle“, darauf weist Kleinlein hin. Er bezieht sich dabei auf das Aufsichtsrecht nach Solvency 2, das nun das zweite Jahr gilt. Im Bezug darauf hat das Treuhänderverfahren laut BdV weitreichende Folgen: „Je nachdem ob ein Treuhänder bei Beitragsanpassungen zustimmt und in welcher Höhe diese erfolgen, haben diese Anpassungen Auswirkungen auf die Solvenzergebnisse“, so Kleinlein.

„Deswegen brauchen wir heute umso dringender unzweifelhaft unabhängige Treuhänder“, fordert der Verbraucherschützer und sieht eine Gefahr: „Das neue Aufsichtsrecht Solvency 2 weist diesen eine gestiegene Verantwortung zu. Die Gefahr ist daher groß, dass Unternehmen mit Blick auf die Solvenzzahlen den Treuhänder beeinflussen wollen könnten.“

Zudem erwartet Kleinlein weiteren Druck auf die Treuhänder: „Das kommende BGH-Urteil am 19. Dezember zu den Treuhändern und der Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung hat auch mittelbar Einfluss auf die Solvenzberichte“. Die hohe Volatilität bei einigen Kenngrößen lässt eine Wechselwirkung zwischen Beitragsanpassungen und den Solvenzergebnissen erwarten. Nach Ansicht des BdV ist dies auch ein Hinweis darauf, dass eine schärfere Kalibrierung der Aufsichtsregeln nach Solvency 2 angezeigt ist.

In Sachen Transparenz ist die Hallesche wieder Gewinnerin. „Einige Unternehmen haben gelernt und jetzt transparentere Berichte vorgelegt. Das begrüßen wir,“ so der Vorstandssprecher. Dennoch nehmen nicht alle Unternehmen das Thema „Transparenz“ wirklich ernst. „Daher ist es weiterhin notwendig, ein scharfes Auge auf die Berichte zu werfen – und das werden wir auch tun“, kündigt Kleinlein an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V., Postfach 11 53, D­-24547 Henstedt­-Ulzburg, Tel.: 04193/94222, Fax: 04193/94221,www.bundderversicherten.de