Stringent setzt der kürzlich vorgestellte Referentenentwurf zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) die bekannten Vorschriften der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II um.

 

Folglich werden sich Finanzanlagevermittler nach § 34f GewO auf mehr Beratungs- und Vermittlungsaufwand einstellen müssen. Mehr noch: Einzelne Vorgaben, wie die geforderte Telefonaufzeichnung für Beratungsgespräche, bedeutet für das Gros der Vermittler die Umstellung etablierter Geschäftsprozesse. Nicht nur betreffend kommender FinVermV-Vorgaben erhalten Berater hierbei effiziente Hilfestellungen durch die BCA AG. Dank hauseigener BfV Bank für Vermögen AG und entsprechender MiFID II-Expertise sieht sich der Full-Service-Dienstleister aus Oberursel bestens für die kommenden Anforderungen gewappnet.

Positive wie negative Aspekte bringt der letzte Stand des Entwurfs zur überarbeiteten FinVermV für Investmentvermittler mit sich. Vorteilhaft für den freien Vertrieb ist es in diesem Zusammenhang, dass die verschärften Vorgaben aus MiFID II beim Thema Vergütung nicht übernommen werden sollen. Demnach bleiben etablierte Provisionsmodelle für Vermittler nach § 34f GewO generell möglich, sofern sich die Zuwendungen nicht negativ auf die Vermittlungs- und Beratungsqualität auswirken. Anders als es die strenge Vorschrift der MiFID II für Banken und Sparkassen vorsieht, können freie Vermittler somit Provisionen annehmen, ohne dass diese direkt zur Qualitätsverbesserung verwendet werden müssen.

Demgegenüber sieht der Entwurf betreffend Aufzeichnungspflichten in der Anlageberatung keinen Unterschied zwischen Kreditinstituten und freien Vermittlern vor: Ebenso wie die Vertriebskanäle der Banken und Sparkassen müssen 34f-Vermittler hinsichtlich Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen künftig sämtliche Telefongespräche und die elektronische Kommunikation aufzeichnen. Ergänzend hierzu wird Vermittlern an dieser Stelle (zumindest bisherig) keine Übergangsfrist in Aussicht gestellt. Dazu folgt der Entwurf in vielen Punkten der MiFID II Regulierung. So dürften etwa die nun enthaltenen Vorgaben zur Offenlegung von Interessenkonflikten oder die neuen Product-Governance-Regeln für viele Vermittler mit mehr Pflichten und der Überprüfung sowie etwaiger Anpassung bestehender Beratungs- und Verhandlungsprozesse einhergehen.

Die BCA AG sieht sich diesbezüglich als wertvoller Unterstützer für den freien Vertrieb und in Sachen FinVermV-Umsetzung als einziger Pool mit hauseigener BfV Bank für Vermögen AG optimal für die Zukunft aufgestellt: „Da sich bekanntermaßen eine Bank hinsichtlich Regulierungsvorgaben in der Regel früher – als etwa ein Pool – den Anforderungen stellen muss, sind wir in Sachen FinVermV bestmöglich vorbereitet und lassen so die MiFID II-Expertise unserer Bank kontinuierlich ins ganze Unternehmen einfließen“, so Dr. Frank Ulbricht, Vorstand BCA AG und BfV Bank für Vermögen AG.

So ermöglicht das BCA-Angebot, dass 34f-Vermittler ihre Finanzanlageberatungsprozesse regulierungskonform und effizient halten können. Beispielhaft stellt die BCA AG Lösungen bezüglich lückenloser Beratungsdokumentation, regulierungskonformer Zielmarktbestimmung für Finanzprodukte sowie verschärfter Offenlegungspflichten zu Kostentransparenz bereit. Nicht nur bei Fragen rund um die FinVermV profitieren Vermittler zudem von der Expertise des BCA-Investment-Support-Teams. Ebenfalls gut zu wissen: Bereits heute ermöglicht die BCA AG eine fernmündliche Aufzeichnungslösung, die den in MiFID II vorgeschriebenen Anforderungen betreffend Beratungsdokumentation gebührend Rechnung trägt. Das Tool kann zugleich genutzt werden, ohne dass der Vermittler seine bestehende Telefoninfrastruktur eigens dafür anpassen muss.

Darüber hinaus hat die BCA AG die regulatorischen Vorgaben und dynamischen Rahmenbedingungen genutzt, um die Beratungseffizienz für freie Vermittler im Investmentbereich nachhaltig zu steigern. Durch das angebotene 3-Punkte-Erfolgskonzept erhalten Berater ein ineinander übergreifendes Angebot, um im MiFID II-Zeitalter jede Kundengruppe regulierungskonform, ökonomisch wie professionell beraten zu können. „Im Ergebnis können BCA-Partner auch mit Blick auf die kommenden FinVermV-Herausforderungen auf unsere kompetente Unterstützung zählen. Dies übrigens auch in dem Fall, wenn die Aufsicht der Finanzanlagenvermittler eines Tages dann doch auf die BaFin übertragen werden sollte“, so Dr. Ulbricht. Nicht ohne Grund hat die BCA mittels eigener Bank inklusive Haftungsdach bereits vor Jahren die strategische Ausrichtung im Voraus entsprechend festgelegt, um betroffenen Vermittlern in einem solchen Verlauf bereits frühzeitig eine echte Alternative in Aussicht stellen zu können.

Seit Mai 2018 ist DIVA nicht mehr nur die reine Investmentanwendung der BCA AG, sondern wurde um eine digitale Kunden- und Vertragsverwaltung inklusive dazugehöriger Endkunden-App erweitert. Durch die innovative Web-Anwendung und dank responsiven Designs können Vermittler sowie Kunden investment- als auch versicherungsseitig alle relevanten Bestandsdaten in digitaler Form jederzeit und von überall aus auf allen Endgeräten zentral verwalten/verwenden. Anknüpfend daran konnte DIVA mit der aktuellen Implementierung eines nutzerfreundlichen sowie effizienten Beratungsprozesses für die privaten Versicherungssparten auf dem Weg hin zur ganzheitlichen Makler-Service-Plattform einen neuen Meilenstein erreichen. In plakativer Anlehnung an die Online-Shop-Konzepte bekannter Versandhändler und im optimalen Zusammenspiel mit den bereitgestellten digitalen Datenverwaltungsangeboten der BCA AG ermöglicht das neue Tool im Idealfall einen kompletten Versicherungsvergleichs- und Abschlussprozess in nur fünf Minuten.

Einfach und schnell können Vermittler infolgedessen die für den Vergleich ausgewählten Tarife in den bereitgestellten Warenkorb legen, um anschließend innerhalb des Beratungsprozesses in wenigen Schritten über VVG-konformen Dokumentenversand bis hin zum rechtssicheren Abschluss zu gelangen. Besonderer Vorteil: Die komplette Beratungsstrecke benötigt nur eine einmalige Dokumentation: „Durch das Warenkorbsystem wird die spartenübergreifende Beratung ganz im Sinne des Vermittlers maßgeschneidert zusammenfasst. Darüber hinaus ermöglicht das Konzept, dass der komplette Prozess in einer einzigen komprimierten Dokumentation protokolliert werden kann. Mehr Effizienz geht kaum“, unterstreicht BCA-Vorstandsvorsitzender Rolf Schünemann in diesem Zusammenhang.

Die Plattform berücksichtigt hierbei alle möglichen Abschlussoptionen: Von haptischer Papiervariante, die im Anschluss an den Versicherer zur weiteren Bearbeitung geschickt werden kann, bis hin zur vollautomatischen Dunkelverarbeitung, bestimmen Makler selbst den gewünschten Vorgang. Weiterhin können Berater über diesen Weg Anträge im Detail vervollständigen, Dokumente via E-Mail an die Versicherungskunden senden oder Anlagen über die DIVA.App entsprechend einstellen. Dementsprechend wurde auch die Endkunden-App weiter ausgebaut: So ist es Vermittlern ab sofort möglich, Kunden gewünschte Unterlagen jedweder Art zur Verfügung zu stellen. Hierbei kann es sich sowohl um Dokumente der Versicherer, die sich vollautomatisch in die DIVA.App integrieren, als auch Angebotsdokumente oder Anträge im Rahmen der Beratung bis hin zu eigens hochgeladenen Dateien handeln.

Im Gegensatz zu marktüblichen Angeboten handelt es sich bei der DIVA.App um eine vom Makler selbst und umfassend auf ihn zugeschnittene personalisierbare Web-Applikation, die Berater von sich aus – und ohne Inanspruchnahme etwaiger App Stores – ausgewählten Kunden anbieten und diese mittels persönlicher E-Mail einladen können. So erscheint die Applikation auf dem Display des Kunden – ob PC, Tablet oder Smartphone – ganz im Namen und Corporate Design des jeweiligen Vermittlerunternehmens: „Vor dem Hintergrund, dass unsere angebotene Lösung als Web-App konzipiert wurde, können wir die DIVA.App schnell und zielsicher mit neuen vertriebsunterstützenden Modulen sukzessive erweitern“, so BCA-IT-Vorstand Christina Schwartmann. Anknüpfend daran sind nach aktueller Implementierung des Dokumenten-Zusatzbausteins bereits weitere Ausbaustufen betreffend DIVA.App in konkreter Planung.

 

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BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel.: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de