Die BaFin hat mit Bescheid vom 1. Oktober 2018 gegenüber der Questra World Global S.L., Madrid, Spanien, die sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte der Atlantic Global Asset Management einbezogen ist.

 

Die Questra World Global S.L. erbringt für die nicht lizenzierte Atlantic Global Asset Management Dienstleistungen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Vertrieb und die Vermarktung der Finanzprodukte der Atlantic Global Asset Management.

Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit gegenüber der Atlantic Global Asset Management die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

 

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