Um Privatanleger besser vor ihrem hohen Verlustrisiko zu schützen, hat die ESMA den CFD-Handel innerhalb der Europäischen Union stark beschränkt und strengeren Regeln unterworfen.
Beim Handel mit CFDs (Contracts for Difference) konnten die Anleger mit vergleichsweise geringem Kapitaleinsatz große Gewinne erzielen. Auf der anderen Seite haben sie aber auch ein hohes Verlustrisiko getragen, wenn eine Nachschusspflicht bestand. Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hielt diese Konstruktion und das Risiko für unerfahrenen Privatanleger für zu hoch und hat den Verkauf von CFDs mit Nachschusspflicht an Privatkunden schon 2017 verboten. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat nun nachgezogen und den Handel mit CFDs zum Schutz der Privatanleger ebenfalls stark beschränkt, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Die Änderungen beim CFD-Handel sind am 1. August in Kraft getreten und werden nach drei Monaten auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Ein Kernpunkt der Neuregelungen ist, dass die Nachschusspflicht abgeschafft wurde. Dadurch besteht für die Anleger nicht mehr das Risiko, mehr Geld zu verlieren als sie eingesetzt haben.
Eine ebenso wichtige Änderung betrifft die Regulierung des maximalen Hebels. Die ESMA hat Hebelbeschränkungen von 1:30 bis 1:2 beschlossen. Für die Hauptwährungspaare liegt der maximale Hebel bei 1:30, für andere Währungspaare, Gold und den wichtigsten Indizes bei 1:20. Bei Rohstoffen und kleinere Indizes wurde der maximale Hebel auf 1:10 herabgesetzt und bei Aktien auf 1:5. Bei Kryptowährungen gilt ein maximaler Hebel von 1:2. Außerdem hat die Behörde die Margin Close-Out-Regeln geändert. Beträgt der Verlust 50 Prozent, muss der Broker das Konto sofort schließen.
Die Neureglungen sollen dem Verbraucherschutz dienen und vor allem das Risiko des eher unerfahrenen Privatkunden erheblich reduzieren. Dadurch werden einerseits seriöse Broker gestärkt, auf der anderen Seite könnten aber auch schwarze Schafe angelockt werden, die versuchen, die Beschränkungen zu umgehen, mit hohen Gewinnen zu locken oder den Handel über Plattformen außerhalb der EU abzuwickeln. Dadurch kann das Verlustrisiko der Anleger wiederum steigen. Bei Problemen im Handel mit CFDs sind im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte kompetente Ansprechpartner.
Verantwortlich für den Inhalt:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte, Gürzenich-Quartier Augustinerstraße 10, 50667 Köln, Tel: +49 221 2722750, www.grprainer.com