Wie hoch der Beitrag einer Kfz-Versicherung ist, hängt von verschiedenen Merkmalen ab – unter anderem davon, welches Automodell gefahren wird.

 

Um Kfz-Versicherern die risikogerechte Kalkulation ihrer Beiträge zu erleichtern, werten die Statistiker des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einmal jährlich die Schadenbilanzen aller in Deutschland zugelassenen Automodelle aus. Die heute veröffentlichte unverbindliche Typklassenstatistik umfasst rund 29.000 verschiedene Modelle und deren Schadenbilanzen der Jahre 2015 bis 2017.

Den aktuellen Zahlen zufolge bleibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung für fast drei Viertel bzw. rund 29,5 Millionen Autofahrer bei der Typklasse des Vorjahres. Rund 5,4 Millionen Autofahrer (13 Prozent) profitieren von besseren Typklassen, für knapp 5,7 Millionen (14 Prozent) gelten künftig höhere Einstufungen.

Viele SUVs und Oberklasse-Modelle mit hohen Typklassen

Große Sprünge sind die Ausnahme, nur für wenige Modelle geht es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten. So verbessert sich etwa der VW Tiguan 2.0 TSI 4Motion (Typ 5N, seit 2015) um drei, der Seat Ateca 1.4 TSI (Typ 5FP, seit 2016) um zwei Klassen, während sich der Renault Kadjar 1.2 (Typ RFE, seit 2015) um drei und der Kia Niro 1.6 Hybrid (Typ DE, seit 2016) um zwei Typklassen verschlechtert.

Während in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Versicherungsleistungen für geschädigte Unfallgegner maßgeblich sind, spielt in der Kaskoversicherung auch der Wert des versicherten Autos eine Rolle. Daher haben viele hochmotorisierte Oberklasse-Modelle und SUVs wie etwa der Porsche Cayenne Turbo 4.0 (Typ: 9YA, seit 2017) und der BMW X6 XDrive 40D (Typ: X6, seit 2014) hohe Typklassen, ältere Modelle und Kleinwagen wie der Renault Twingo 1.2 (Typ N, 2007-2014) oder der Skoda Citigo 1.0 (Typ AA, seit 2011) eher niedrige Klassen.

Hintergrund: Die Typklassen-Statistik des GDV

Die Logik der unverbindlichen GDV-Typklassenstatistik ist einfach: Werden mit einem Automodell vergleichsweise wenige Schäden und geringe Reparaturkosten verursacht, erhält es eine niedrige Typklasse, bei vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen eine hohe.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), für die Einstufung des Modells sind die Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach Verkehrsunfällen maßgeblich.

In der Vollkaskoversicherung unterscheiden die Statistiker des GDV 25 Typklassen (10-34). In die Berechnung der Vollkasko-Versicherung fließen die Schäden am eigenen Auto nach selbstverschuldeten Unfällen sowie die Teilkasko-Schäden (u.a. Autodiebstähle, Glasschäden, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse) vollkaskoversicherter Fahrzeuge ein.

In der Teilkasko-Versicherung gibt es 24 Typklassen (10-33). Für diese Statistik werden die Teilkasko-Schäden kaskoversicherter Fahrzeuge betrachtet.

Typklasseneinstufung kann sofort für Neuverträge angewandt werden

Die neue Typklasseneinstufung des GDV ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden – in der Regel ist dies der 1. Januar 2019. Die Typklasse allein lässt jedoch keinen Rückschluss auf die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages zu.

 

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