BdV: Schlecht und billig

 

Mit Beginn des Schuljahres startet in baden-württembergischen Schulen wieder der Vertrieb von Schülerzusatzversicherungen. Kernstück der Versicherungen, die meist nur einen Euro kosten, ist die Versicherung bei Unfällen und die Haftpflichtversicherung. Diese haftet allerdings nur begrenzt, beispielsweise bei Schäden während der Schulzeit oder auf dem Schulweg. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind diese Schülerzusatzversicherungen oft mehr als überflüssig. Auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) kritisiert die Versicherung scharf.

„Der Vertrieb dieser privaten Versicherung in Schulen ist so kurios wie wenig bedarfsgerecht“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Axel Kleinlein, BdV-Vorstandssprecher kritisiert außerdem: „Versicherer und andere Finanzdienstleister haben aus unserer Sicht an Schulen nichts zu suchen. Weder als Sponsor von Unterrichtsmaterialien noch als Vertreiber von Versicherungen für Schülerinnen und Schüler.“

Denn in der Praxis bedeutet das: Lehrer verteilen als eine Art Versicherungsvertreter die Antragsformulare der WGV Versicherung (Württemberg) bzw. der BGV Versicherung (Baden) in ihren Klassen, Eltern werden aufgefordert, das Formular zu unterschreiben und ihren Kindern einen Euro für den Beitrag mitzugeben. „Schüler und Eltern erhalten kaum weitere Informationen dazu, was sie überhaupt unterschreiben“, stellt Grieble fest. Auch der Bund der Versicherten hält wenig von dieser Versicherung und ihrem Vertriebsweg. Er hatte der Schülerzusatzversicherung deshalb schon im Frühjahr 2018 den Negativpreis „Versicherungskäse des Jahres 2018“ verliehen.

Wegen der mangelhaften Vertriebssituation erfahren Eltern in der Regel nicht, dass die Versicherung nur für einen ganz kleinen Teil möglicher Schäden aufkommt, die Versicherungssummen oft viel zu gering sind und es für die möglichen Schäden einen viel umfassenderen, bedarfsgerechten anderweitigen Versicherungsschutz gibt. „Eltern glauben, weil das Produkt ja von Ministerium und Schule kommt, alles richtig zu machen. Die trügerische Sicherheit verhindert möglicherweise den Abschluss wirklich wichtiger Versicherungen“, gibt Kleinlein zu bedenken. Die Verbraucherzentrale erhält sogar Beschwerden, dass die Versicherung gar nicht leisten will, weil bereits gesetzlicher oder privater Versicherungsschutz besteht. Andere Eltern berichteten von einem Zwang, die Versicherung abzuschließen. So wurde beispielsweise gedroht, dass Schüler ohne diesen Schutz nicht an Ausflügen teilnehmen dürften. Kritik kommt auch aus der Schule, denn immer wieder empören sich Lehrer darüber, dass sie den Vertrieb von Versicherungen übernehmen müssen.

Verbraucherzentrale und BdV sind sich einig: Eltern sollten den schulvertriebenen Versicherungskäse eher als Anlass nehmen um generell zu prüfen, ob der Versicherungsschutz für die Familie ausreichend und bedarfsgerecht ist. Eltern, die Ärger oder Probleme mit der Schülerzusatzversicherung haben, können sich dazu auch bei der Verbraucherzentrale oder beim Bund der Versicherten melden.

 

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