Bis zu 25 Millionen Euro Versicherungssumme

Die prokundo­Tierhalterhaftpflichtversicherung (THV) hat draufgesattelt: Ab sofort sind Versicherungssummen bis zu 25 Millionen Euro möglich. Schäden an privaten Mietwohnungen sind abgedeckt und mit dem neuen Vierbeinerschutz sind die eigenen Ansprüche gegen Dritte jetzt noch besser abgesichert.

Zwei starke Tarife stehen zur Wahl: „Klassik“ und „Komplett“. Im Klassik­Tarif leistet die prokundo­THV bis zu 10 Millionen Euro, in der Komplett­Variante sind es sogar 25 Millionen Euro. Die prokundo­THV ist besonders preiswert. Hunde der Gruppe 1 sind schon mit einem Jahresbeitrag von nur 46,53 Euro versichert. Extra­günstig wird es nochmal für Senioren: Kunden ab 60 Jahren

versichern ihren tierischen Gefährten schon ab 40,97 Euro im Jahr. Ein Pony ist bereits mit einem Beitrag von 72,26 Euro im Jahr versicherbar.

In beiden Tarifen sind unter anderem Schäden an privat gemieteten Wohnungen abgedeckt. Hunde sind auch ohne Leine und Maulkorb versichert. Bei Pferden kommt prokundo für Schäden an gemieteten Unterbringungen auf. Dazu gibt es jetzt ein tägliches Kündigungsrecht nach Ablauf der Vertragszeit.

Im Tarif „Komplett“ haben Pferdehalter zusätzlich Versicherungsschutz für Schäden an fremden Reitutensilien. Auch die private Teilnahme an Pferderennen ist versichert. Für Hundebesitzer hat die Angst um das Sofa in der Ferienwohnung jetzt ein Ende, denn auch Mietsachschäden an der beweglichen Einrichtung in Ferienunterkünften sind im Tarif „Komplett“
abgesichert.

Noch attraktiver wird der Komplett­Tarif mit dem neuen Plus­
Baustein: Damit gibt es unter anderem im Schadenfall eine Neuwertenschädigung, es besteht die VOLKSWOHL BUND Leistungsgarantie und der Kunde verbessert seine Forderungsausfall­Deckung: Das Tier ist auch gegen Schäden versichert, die ihm vorsätzlich körperlich oder gesundheitlich zugefügt werden, wenn der Täter unbekannt bleibt.

Wer in die neue prokundo­THV wechselt, profitiert in beiden Tarifvarianten von der neuen, kostenlosen Sofort­Sicher­Deckung. Sie ergänzt den gekündigten, aber noch laufenden Alt­Vertrag des Kunden um die Mehrleistungen der prokundo­THV, und das bis zu zwölf Monate lang.

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