Verträge über nicht­existente Container ­ Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen die Verantwortlichen

Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 24. Juli 2018 die Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Container­Verwaltungsgesellschaften eröffnet und die Rechtsanwälte Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke (beide Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter) als Insolvenzverwalter bestellt. Beide waren in den jeweiligen Verfahren bislang schon als vorläufige Insolvenzverwalter tätig. Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren ist nun der Weg für die rund 54.000 Anleger frei, ihre Forderungen gegenüber den insolventen Gesellschaften anzumelden. Das Gericht hat dafür eine Frist bis zum 14.09.2018 gesetzt. Die ersten gerichtlichen Gläubigerversammlungen (sog. Berichtstermine) finden am 17. und 18. Oktober 2018 statt. Hierfür wurde die Münchener Olympiahalle reserviert, um möglichst vielen interessierten Gläubigern die Teilnahme zu ermöglichen. Das Gericht bestätigte zudem die bestehenden Gläubigerausschüsse und erweiterte diese angesichts der Größe und Komplexität der Insolvenzverfahren um jeweils zwei Mitglieder. Diese bestehen nun aus sieben bzw. fünf Mitgliedern und vertreten die Interessen aller Gläubiger. In den Ausschüssen sind Anlegeranwälte ebenso vertreten wie Großgläubiger und Vertreter der Kleingläubiger­ und Arbeitnehmerinteressen. Zudem wurde nunmehr auch ein unabhängiges Mitglied bestellt, das über eine langjährige Erfahrung in Insolvenzsachen verfügt.

Verträge über nicht­existente Container

In ihrem nun bei Gericht zur Insolvenzeröffnung eingereichten Gutachten bestätigten die Insolvenzverwalter die bislang veröffentlichten Erkenntnisse. Demnach hat die Auswertung der vorinsolvenzlich nicht miteinander vernetzten Datensysteme in Deutschland und der Schweiz ergeben, dass die Zahl der von den vier deutschen Gesellschaften an die Anleger verkauften Container deutlich über der Zahl der vorhandenen und verwalteten Container liegt. Während rund 1,6 Mio. Container vorhanden sein müssten, da diese an die Anleger verkauft wurden, beläuft sich die tatsächlich verwaltete Containerflotte auf rund 618.000 Stück. Die Fehlmenge besteht bereits seit Jahren und hat sich – so die heutigen Erkenntnisse – seit dem Jahr 2007 immer weiter vergrößert.

„Dass heute so viele Container fehlen, bedeutet nicht, dass diese früher vorhanden waren und dann verloren gingen. Tatsächlich zeigen die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchungen, dass die deutschen Gesellschaften offensichtlich über viele Jahre hinweg Verträge mit Anlegern über Container geschlossen haben, die es de facto nie gegeben hat und die auch nicht angeschafft wurden. Vielmehr wurden die neu eingeworbenen Gelder dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen. Da erhebliche Zahlungen für Container geleistet wurden, die es gar nicht gab, standen auch keine Mittel zur Verfügung, um die Containerflotte weiter aufzubauen und so die Fehlmengen zu reduzieren. Vielmehr vergrößerte sich der Fehlbestand seit dem Jahr 2007 kontinuierlich“, so Dr. Jaffé.

Ziel: Minimierung der Schäden der Gläubiger

Jetzt geht es vor allem darum, die bestehende Containerflotte bestmöglich zu verwerten, denn nur hierdurch lassen sich die Schäden der Anleger minimieren. „Wir haben in den letzten vier Monaten insbesondere die Geschäftsbeziehungen der Schweizer P&R­Gesellschaft zu den Leasinggesellschaften und den Endkunden stabilisieren und Vertrauen aufbauen können, was angesichts der äußerst schwierigen Ausgangslage einen erheblichen Erfolg darstellt. Derzeit wird das weiterhin stabil laufende Vermietungsgeschäft fortgeführt. Ein übereilter Verkauf der gut vermieteten und nahezu vollständig ausgelasteten Containerflotte würde zum jetzigen Zeitpunkt unnötig Werte vernichten. Es geht uns darum bestmögliche Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen. Wir möchten nicht, dass Dritte die Gelegenheit nutzen, um auf Kosten der Gläubiger Geschäfte zu machen. Hierdurch würden die Anleger nur weiter geschädigt“, erläutert Dr. Jaffé.

Aufgrund der vertraglichen und historisch gewachsenen Strukturen werden die laufenden Einnahmen aus der Fortsetzung der Container­Vermietung an Leasing­ und Transportgesellschaften ausschließlich in der Schweizer Gesellschaft erzielt. Diese verfügte jedoch – ebenso wie die deutschen Gesellschaften – bei Insolvenzantragstellung über nahezu keine Liquidität mehr, was auch der Grund für die Insolvenzanträge der deutschen Gesellschaften war. Die Liquidität war durch die letzten Zahlungen an Anleger im Februar und März fast vollständig aufgebraucht worden. Durch die jetzt erreichten und weitere geplante Sicherungs­ und Stabilisierungsmaßnahmen sollen die Einnahmen aus der Vermarktung der Container ebenso wie die Verwertungserlöse des eigenen Vermögens der Schweizer Gesellschaft einschließlich deren Beteiligungen letztlich allen Anlegern und Gläubigern der deutschen P&R Gesellschaften zu Gute kommen und in den deutschen Insolvenzverfahren an die Gläubiger verteilt werden.

Hierbei wurden weitere Fortschritte erzielt: So ist es gelungen, eine erste Auszahlung der Schweizer P&R Gruppen­ Gesellschaft auf die Anderkonten der Insolvenzverwalter der deutschen Gesellschaften zu bewirken.
Die Insolvenzverwalter machen auch weiter deutlich, dass eine Verwertung und Befriedigung der Anlegeransprüche außerhalb der deutschen Insolvenzverfahren rechtlich wie faktisch ausgeschlossen ist. „Nur durch eine koordinierte Verwertung im Insolvenzverfahren können die Schäden für die Anleger so gering wie möglich gehalten werden. Eine Verwertung der Container durch die Anleger selbst ist nicht möglich und wirtschaftlich sinnlos.“

Eine Verwertung durch die Anleger ist losgelöst davon auch deshalb unmöglich, weil diese kein Eigentum erworben haben: Die wirksame Übereignung von Gegenständen setzt nämlich voraus, dass der zu übereignende Gegenstand so präzise bezeichnet ist, dass ein Dritter schon an Hand der zwischen den Parteien getroffenen Absprachen diesen Gegenstand identifizieren kann (sog. „Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz“). Dies ist vorliegend mit den mit den Anlegern getroffenen Vereinbarungen nicht möglich, denn diese enthalten keine Bezugnahme auf konkrete Container. Die bloße Übereignung einer bestimmten Zahl eines bestimmten Containertyps genügt nicht, um zu bestimmen, welche Container im Einzelnen gemeint waren. Dies hat das Landgericht München I zwischenzeitlich in einer rechtskräftigen Entscheidung vom 20.06.2018 bestätigt. Auch in den wenigen Fällen, in denen die Anleger nach Vertragsschluss Zertifikate erhalten haben, ändert sich an diesem Ergebnis nichts.

„Dies ist jedoch kein wirtschaftlicher Nachteil für die Anleger“, betonen die Insolvenzverwalter, „denn sie werden über die auf ihre Insolvenzforderungen gezahlte Quote an den Erlösen aus der koordinierten Verwertung partizipieren. Eine solche Verwertung kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn sie ungestört verläuft. Störungen des koordinierten Verwertungsprozesses können zu erheblichen Schäden für den einzelnen Anleger wie auch für die Gläubigergesamtheit bis hin zum Totalverlust führen. Die Anleger haben durchweg verstanden, dass es keine Alternative zu einer koordinierten Verwertung gibt und lassen sich nicht verunsichern. Wir wissen aus unzähligen Gesprächen, die wir mit Anlegern und deren Anwälten geführt haben, dass die große Mehrheit der Anleger mit der gewählten Vorgehensweise einverstanden ist und auf die Verwertung durch die Insolvenzverwalter vertraut, die ja bereits erste Erfolge gezeigt hat. Hierfür bedanken wir uns bei den Anlegern.“

„Die Zahl der Anleger und Anwälte, die die Reedereien, die Leasinggesellschaften oder die Schweizer P&R­Gesellschaft ansprechen und dort Informationen über vermeintlich „ihre“ Container oder direkte Zahlungen an sich verlangen, ist sehr klein. Es ist allen klar, dass keine dieser Firmen direkte Zahlungen an Anleger leisten wird. Allerdings besteht die Gefahr, dass Anleger durch solche Aktionen einen erheblichen Schaden verursachen. Denn die Geschäftspartner der Schweizer Gesellschaft haben mit den Vorkommnissen der Vergangenheit nichts zu tun und möchten das auch gar nicht. Wenn sie die Container nicht ungestört nutzen können, kann es passieren, dass sie P&R Container insgesamt außer Dienst stellen. Dann werden die Container auf einen Schlag zu einer Last und könnten zur Abdeckung der enorm hohen Standkosten durch Dritte zwangsverwertet werden. Für die Anleger würde dann nichts mehr übrigbleiben. Gleiches würde im Falle eines Konkurses der Schweizer P&R­Gesellschaft gelten“, ergänzt Dr. Jaffé.

Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen die Verantwortlichen

Die Aufarbeitung der Insolvenzursachen und der sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen dauert noch an. Insbesondere werden weiterhin die umfangreichen Unterlagen ausgewertet, die für die weiter zurück liegende Vergangenheit teilweise nur in Papierform vorliegen und händisch aufgearbeitet werden müssen. Dabei geht es auch um die Analyse der Zahlungsflüsse innerhalb der P&R­Gruppe, um zu überprüfen, ob Gelder zweckwidrig verwendet wurden. Derzeit gibt es noch keine Anhaltspunkte dafür, dass signifikante Geldbeträge rechtsgrundlos an einzelne Beteiligte oder Dritte geflossen wären. Die Untersuchungen werden jedoch weiter fortgesetzt. Unabhängig davon bestehen Haftungsansprüche gegen die für die Vorgänge verantwortlichen Personen, die mit Nachdruck durchgesetzt werden. Erste Ansprüche daraus sind bereits geltend gemacht worden. Weitere Anspruchsgeltendmachungen werden folgen. „Die Anleger haben ein Recht darauf, dass die Verantwortlichen auch zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden“, so Dr. Jaffé.

Er warnt jedoch davor, zu große wirtschaftliche Erwartungen daran zu knüpfen: „Die daraus bestenfalls für die Masse zu generierenden Vermögenswerte werden kaum geeignet sein, die enormen Schäden in Milliardenhöhe auch nur ansatzweise auszugleichen. Für einzelne Anleger macht es wirtschaftlich wenig Sinn, hier selbst aktiv zu werden. Es ist unsere Aufgabe, erfolgversprechende Ansprüche gegen die Verantwortlichen durchzusetzen, wenn sich hierdurch Gelder realisieren lassen. Die Erlöse aus der Durchsetzung von Haftungsansprüchen werden im weiteren Verlauf der Insolvenzverfahren über die Quote an die Gläubiger verteilt“.

Parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft München I weiter gegen mögliche Verantwortliche, wobei der damalige Geschäftsführer Feldkamp bereits im Jahr 2016 verstorben war und der Geschäftsführer Stömmer, der ebenfalls in der relevanten Zeit tätig war, vor wenigen Wochen überraschend verstorben ist, was auch für die Insolvenzverwaltung die Aufarbeitung der Vergangenheit nicht erleichtert.

Forderungsanmeldung mit vorausgefüllten Formularen

Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren werden die Insolvenzverwalter die Anleger anschreiben und ihnen Formulare für die Anmeldung ihrer Forderungen in den verschiedenen Insolvenzverfahren übermitteln. Diese werden voraussichtlich Anfang August versandt werden. Um Anlegern die Anmeldung dieser Schadenersatzforderungen möglichst zu erleichtern, aber auch, um im Interesse der Gläubiger die Verfahrensabwicklung effizient zu gestalten, wurden aus den Systemen der Gesellschaften Daten zu möglichen Ansprüchen der Anleger ermittelt und die Formulare entsprechend vorausgefüllt, so dass es für die Forderungsanmeldung genügt, das Formular zu überprüfen, ggf. zu korrigieren und unterzeichnet zurückzusenden. Eine Forderungsanmeldung per E­Mail ist nicht möglich. Die Prüfung der Forderungsanmeldungen erfolgt unabhängig von der Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt.

Auch Anleger, die ihre Forderungen bereits vor Eröffnung der Insolvenzverfahren geltend gemacht hatten, müssen ihre Forderungen jetzt formal zur Insolvenztabelle anmelden, damit sie berücksichtigt werden. In jedem Fall werden die Anleger gebeten, den Erhalt der Formulare abzuwarten und diese nach Möglichkeit zu nutzen, um eine effiziente Erfassung der weit über 80.000 Forderungsanmeldungen sicherzustellen. Wer die vorausgefüllten Formulare nutzt, muss den Anmeldungen keine weiteren Unterlagen beifügen, da diese bei den insolventen Gesellschaften bereits vorhanden und den Formularen zugeordnet sind.

Die Rücksendung der Formulare soll bis spätestens zum 14.09.2018 erfolgen. „Wir bitten vor allem die Anleger, die zur Gläubigerversammlung erscheinen wollen, darum, die Formulare möglichst rasch zurückzusenden, damit sie rechtzeitig erfasst werden können“, so die Insolvenzverwalter.

Berichtstermine im Oktober in der Olympiahalle
Das Gericht hat für die ersten Gläubigerversammlungen (Berichtstermine) die folgenden Termine festgesetzt:

P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs­ und Verwaltungs­ GmbH | Datum: 17.10.2018, 10:00 Uhr (Einlass ab 08:00), Ort: Olympiahalle München, Eingang Ost, Spiridon­Louis­Ring 21, 80809 München
P&R Container Vertriebs­ und Verwaltungs­ GmbH | Datum: 18.10.2018, 09:00 Uhr (Einlass ab 08:00), Olympiahalle München, Eingang Ost, Spiridon­Louis­Ring 21, 80809 München

P&R Transport­Container GmbH | Datum: 18.10.2018, 15:00 Uhr (Einlass ab 14:00), Olympiahalle München, Eingang Ost, Spiridon­Louis­Ring 21, 80809 München

Die Versammlungen finden angesichts der hohen Zahl an Gläubigern in der Olympiahalle statt. Der Berichtstermin der P&R Container Leasing GmbH wird wegen der geringeren Zahl der zu diesem Termin erwarteten Gläubiger im Anschluss in den Räumen des Insolvenzgerichts stattfinden.
Im Berichtstermin wird der Insolvenzverwalter den Gläubigern ausführlich über den aktuellen Stand des Verfahrens berichten. Auch wird zu den Hintergründen der Insolvenz, den Krisenursachen, zu den Verwertungsmöglichkeiten und dem weiteren Vorgehen berichtet werden. Zudem werden im Berichtstermin wichtige verfahrensleitende Entscheidungen getroffen. Die Gläubiger sind eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen, wenn sie sich aus erster Hand informieren wollen.

Aktualisierte Fragen und Antworten

Zudem wurden die laufenden Fragen der Anleger und der Vertriebspartner ausgewertet. Dementsprechend wurden auch die Antworten auf häufig gestellte Fragen ergänzt und enthalten jetzt auch zahlreiche neue Antworten zu Fragen zur Forderungsanmeldung und zum Berichtstermin. Die Gläubiger und Anleger finden diese auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite www.frachtcontainer­inso.de, die regelmäßig aktualisiert wird.

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P&R Container Vertriebs­ und Verwaltungs­ GmbH, Nördliche Münchner Str. 8, D­82027 Grünwald Tel.: , Fax:
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