Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig
Die BaFin hat Herrn Matt. O. Heinz, Köthen, mit Bescheid vom 22. Juni 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft umgehend einzustellen und abzuwickeln.
Herr Matt. O. Heinz nahm auf der Grundlage von „Anlageverträgen über die Economy Site ® Unternehmensanleihe“ unbedingt rückzahlbare Gelder an. Hierdurch betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist dazu verpflichtet, die Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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