Insolvenzverfahren werden voraussichtlich noch im Juli eröffnet
Bei der Sicherung von Vermögenswerten zu Gunsten der Anleger/Gläubiger der insolventen deutschen Gesellschaften der P&R Gruppe sind weitere Erfolge erzielt worden. So konnte ein Pfandrecht auf die Anteile an der nicht insolventen Schweizer P&R GruppenGesellschaft zu Gunsten der deutschen Container Verwaltungsgesellschaften erwirkt werden. Damit ist sichergestellt, dass das dort vorhandene Vermögen im Ergebnis den Anlegern zu Gute kommen wird. Auch wurde für die Blue Sky Ltd., eine wichtige Beteiligungsgesellschaft der Schweizer P&R Gesellschaft und ein wichtiger Partner der P&RGruppe, mit der rund ein Drittel der gesamten Leasingeinnahmen erzielt werden, auf Initiative der vorläufigen Insolvenzverwalter an Stelle von P&R Gründer Heinz Roth, der sich damit weiter aus den Geschäften zurückzieht, ein neuer „Director“ bestellt, der die Belange der P&R dort vertreten kann. Die Eintragung wird in Kürze erfolgen.
Aufgrund der vertraglichen und historisch gewachsenen Strukturen werden die Einnahmen aus der ContainerVermietung an Leasing und Transportgesellschaften wie Blue Sky zunächst in der Schweizer Gesellschaft erzielt. Sie reichen jedoch bei weitem nicht aus, um die gegen die deutschen Gesellschaften gerichteten Ansprüche der Anleger zu decken. Durch die jetzt erreichten und weiter geplante Sicherungsmaßnahmen sollen diese Einnahmen letztlich den Anlegern und Gläubigern der deutschen P&R Gesellschaften zu Gute kommen und in den deutschen Insolvenzverfahren an die Anleger verteilt werden. Vor kurzem wurde bereits ein Schweizer Wirtschaftsprüfer als Verwaltungsratspräsident bestellt, der die Geschäftsführung der Schweizer Gesellschaft kontrolliert. Heinz Roth hat dort keine Vertretungsbefugnisse mehr. Ziel ist es, die Ansprüche der deutschen Gesellschaften bestmöglich zu befriedigen, auch durch die Verwertung des eigenen Vermögens der Schweizer Gesellschaft. Diese Verwertungserlöse sollen den Anlegern und Gläubigern letztendlich zu Gute kommen.
Die Bestandsaufnahme und die Auswertung der vorhandenen Zahlen, Verträge und Unterlagen sind mittlerweile weit fortgeschritten, so dass die vorläufigen Insolvenzverwalter in Kürze ihre Gutachten zu den Insolvenzgründen an das Amtsgericht München übermitteln werden. „Aller Voraussicht können dann gegen Ende Juli die Insolvenzverfahren für die vier ContainerVerwaltungsgesellschaften eröffnet werden“, zeigten sich die vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter zuversichtlich.
Erst dann ist die Anmeldung von Forderungen der Anleger gegen die insolventen P&R Gesellschaften möglich. Die bekannten Anleger/Gläubiger erhalten nach Eröffnung des Verfahrens ein gesondertes Schreiben vom Insolvenzverwalter, ein Formular zur Forderungsanmeldung und dazu wichtige Informationen sowie Hilfestellungen zum Ausfüllen der Formulare. In dem Beschluss, mit dem das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet, wird es eine Frist zur Anmeldung der Ansprüche bestimmen. Anleger werden genügend Zeit haben, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Die Insolvenzverwalter werden den Anlegern, deren Verträge in Folge der Insolvenz im eröffneten Insolvenzverfahren nicht erfüllt werden können, insbesondere mitteilen, welche möglichen Schadenersatzforderungen sich aus den Systemen der insolventen Gesellschaften ergeben, um damit in einem ersten Schritt eine Anmeldung zur Tabelle zu erleichtern.
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen, die von der Anmeldung unabhängig erfolgt, findet dann zu einem späteren Zeitpunkt statt. Eine Befriedigung der Anlegeransprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens ist rechtlich wie faktisch ausgeschlossen. Soweit kein EigentumsZertifikat vorliegt, fehlt es bereits an der Zuordnung eines konkreten Containers zum Anleger. Aber auch in den wenigen Fällen, in denen ein solches Zertifikat übersandt wurde, ist eine Übereignung von Containern in den zugrundeliegenden Verfahren aus einer Vielzahl rechtlicher Gründe fraglich. Vor allem aber sind die dort benannten Container in den meisten Fällen nicht oder nicht mehr vorhanden. Unabhängig davon ist eine eigenständige Verwertung durch den einzelnen Anleger ohnehin wirtschaftlich sinnlos.
„Wir gehen davon aus, dass die Anleger mit einer koordinierten Verwertung im Insolvenzverfahren einverstanden sind, da dies die einzige Möglichkeit ist, ihren Schaden so gering wie möglich zu halten. Eine Auseinandersetzung darüber, wer Eigentümer der Container ist, macht im vorliegenden Fall, in dem derart viele Schwierigkeiten bestehen und nur ein Bruchteil der verkauften Container tatsächlich noch vorhanden ist, wirtschaftlich für die Anleger keinerlei Sinn. Wir werden durch Übersendung vorbereiteter Anmeldeformulare nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Aufwand der Anleger so gering wie möglich halten“, so die vorläufigen Insolvenzverwalter. Dr. Jaffé ergänzt: „Schon der Versuch einer eigenständigen Verwertung kann erhebliche Schäden für den betroffenen Anleger aber vor allem für alle anderen Anleger mit sich bringen. Denn wenn die Reedereien das Vertrauen verlieren und P&R Container außer Dienst stellen, würden diese weltweit zur Abdeckung der enorm hohen Standkosten durch Dritte zwangsverwertet. Für die Anleger würde dann nichts mehr übrigbleiben.“
Wie bereits früher mitgeteilt, hatte die Auswertung der nicht miteinander vernetzten Systeme in Deutschland und der Schweiz die Vermutungen bestätigt, dass die Zahl der vorhandenen und vermieteten Container zum heutigen Stand deutlich unter derjenigen liegt, die in Summe von den vier deutschen Gesellschaften an die Anleger verkauft worden sind, wobei diese Fehlentwicklungen bereits vor mehr als zehn Jahren begannen. Nach den derzeitigen Ergebnissen der Auswertung sind von den vier deutschen ContainerVerwaltungsgesellschaften rund 1,6 Mio. Container an die rund 54.000 Anleger verkauft worden. Dem steht eine Containerflotte von heute noch rund 618.000 Stück bei der Schweizer P&R Gesellschaft gegenüber, wobei sämtliche Angaben noch im Einzelnen verprobt werden müssen. Die Aufarbeitung der Krisenursachen und der sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen wird weiterhin mit Nachdruck betrieben. Sie wird allerdings dadurch erschwert, dass die Geschäftsführer der deutschen Gesellschaften, welche die Geschäfte in der fraglichen Zeit teilweise über mehr als zehn Jahre geführt hatten, mittlerweile beide verstorben sind. Der heutige Geschäftsführer der deutschen Gesellschaften hat die Geschäfte erst im Juni 2017 übernommen.
Aufgabe der Insolvenzverwalter ist es auch, Haftungsansprüche gegen die für die Vorgänge verantwortlichen Personen zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen. Mit der detaillierten Aufarbeitung einzelner Vorgänge ist begonnen, erste Ansprüche daraus sind bereits geltend gemacht worden. „Angesichts des enormen Schadens im Milliardenbereich wird das Vermögen der etwaig verantwortlichen Personen nicht ausreichen, um sämtliche Ansprüche auch nur ansatzweise zu befriedigen. Es macht daher wirtschaftlich wenig Sinn, wenn die Anleger hier selbst aktiv werden. Es ist unsere Aufgabe, bestehende Ansprüche der Gesellschaften nach Eröffnung der Insolvenzverfahren in Abstimmung mit den Gläubigerausschüssen durchzusetzen, soweit Erfolgsaussichten bestehen. Erlöse daraus werden später in den Insolvenzverfahren an die Anleger verteilt“, so die vorläufigen Insolvenzverwalter.
Mit Eröffnung der Insolvenzverfahren wird das Gericht auch den Termin für die ersten Gläubigerversammlungen festsetzen, die voraussichtlich im Oktober stattfinden werden. Dort werden die Insolvenzverwalter über den aktuellen Verfahrensstand berichten. Die Teilnahme steht den Gläubigern offen, ist aber nicht vorgeschrieben. Für die Gläubiger, die nicht teilnehmen können oder möchten, wird ein schriftlicher Bericht abrufbar sein.
Aktuelle Informationen zum Verfahrensstand und laufend aktualisierte Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Anleger auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite www.frachtcontainerinso.de.
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