Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft
Viele Unternehmen schreiben daher derzeit ihre Kunden per E-Mail an, um sie über die Datenschutznovelle zu informieren. Oft geht es einfach nur darum, ob man einen Newsletter weiter beziehen möchte. Teilweise werden Kunden gebeten, in die Nutzung ihrer Daten einzuwilligen. Aber Vorsicht: Auf diesen Zug springen aktuell auch Betrüger auf der Datenklau per E-Mail oder SMS unter dem Stichwort „DSGVO“ hat Hochkonjunktur. Ein falscher Klick, und eine Schadsoftware installiert sich auf Ihrem PC oder Smartphone, um nach sensiblen Daten „fischen“ zu können daher nennt man diesen Trick auch Phishing.
Seien Sie also besonders misstrauisch, wenn Sie in den nächsten Wochen vermeintlich eine E-Mail von Ihrer Bank erhalten, in der Sie zum Beispiel aufgefordert werden, Ihre Daten preis zu geben oder auf einen „Einwilligungslink“ zu klicken. Unabhängig von der Datenschutzgrundverordnung gilt: Ihre Bank wird Sie niemals per E-Mail um Nennung oder Eingabe Ihrer persönlichen Daten wie Kontonummer, PIN oder Passwörter bitten. Ihre Bank wird auf diesem Wege auch nicht von Ihnen verlangen, Ihr Konto zu aktivieren, zu „entsperren“ oder es zu „aktualisieren“. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit einer E-Mail haben, nehmen Sie lieber direkten Kontakt zu Ihrer Bank auf.
Allgemein sollten Online-Banking-Kunden eine Reihe von Sorgfaltspflichten beachten, um sich zu schützen. Dazu gehört auch die Installation von Virenscanner und Firewall auf dem heimischen Rechner. Die Software von PC und Smartphone sollte außerdem stets auf dem neuesten Stand sein. Tätigen Sie Bankgeschäfte nie über einen fremden Rechner (z.B. Internet-Café) und nutzen Sie nur autorisierte Apps Ihrer Bank.
Beim Umgang mit Passwörtern, PIN & Co. ist ebenfalls Vorsicht angesagt. Niemals sollten solche geheim zu haltende Daten in Apps, der Cloud oder auf Ihrer Festplatte gespeichert werden, auch nicht als Telefonnummer verschlüsselt in den Handy-Kontakten.
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