Was Versicherte beim Umzug beachten sollten

Ein Umzug will gut geplant sein: Umzugswagen mieten, helfende Hände finden, Versorgungsunternehmen und Internetanbieter informieren. Auch das Thema Versicherungen sollte in den Planungen berücksichtigt werden. Der Bund der
Versicherten e. V. (BdV) klärt auf, welche Versicherungen für Schäden zahlen, die beim Umzug entstehen, und was Versicherte ansonsten beachten sollten. „Noch bevor der Umzugswagen rollt, sollte die Hausratversicherung die neue Anschrift kennen. Während des Wohnungswechsels besteht dann in beiden Wohnungen Versicherungsschutz“, sagt BdV­Pressesprecherin Bianca Boss. Zudem sollten alle am Umzug beteiligten Privatpersonen eine Privathaftpflichtversicherung besitzen.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist auch beim Umzug unverzichtbar. „Beschädigt man etwa beim Tragen eines Schranks die Zimmertür der Mietwohnung, kommt die Privathaftpflichtversicherung dafür auf, denn sie tritt auch für Beschädigungen von „Mietsachen“ ein“, so Boss. Auch wenn Helfenden etwa der Flatscreen aus den Händen rutscht und zerstört wird, ist der Schaden durch deren Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Besitzen sie allerdings keine Privathaftpflichtversicherung, besteht kein durchsetzbarer Schadenersatzanspruch. „Wer vorsätzlich etwas kaputt macht, muss in die eigene Tasche greifen. In diesen Fällen hilft keine Versicherung.“, erläutert die Verbraucherschützerin.

Wird der Umzug durch eine Spedition durchgeführt, haftet diese bei Beschädigungen – allerdings nach den Vertragsbedingungen des Umzugsunternehmens häufig begrenzt, bis zu einer bestimmten Schadenhöhe, pro Kubikmeter Laderaum. Im schlimmsten Fall hat der Umziehende das Nachsehen, weil ein Schaden nicht in voller Höhe übernommen wird. „Wer sich gegen dieses Risiko restlos schützen will, sollte eine Transportversicherung zum Neuwert abschließen“, so die Versicherungsexpertin.

Wird der Umzug auf eigene Faust mit einem geliehenen Transporter abgewickelt, besteht unterwegs kein Versicherungsschutz für die Ladung für transportbedingte Schäden. „Allerdings ist das Hab und Gut über die Außenversicherung der Hausratversicherung abgesichert, wenn eine auch sonst dort versicherte Gefahr eintritt, etwa das Umzugsfahrzeug abbrennt oder ein Einbruchdiebstahl stattfindet“, sagt Boss.

Dem Versicherungsunternehmen der Hausratversicherung muss ein Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche und ein eventuell geänderter Hausratwert übermittelt werden. Falls der Prämiensatz durch den Umzug in eine höhere Tarifzone steigt, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung genutzt werden.

Der Kfz­Versicherung ist bei Umzug innerhalb eines Ortes lediglich die neue Anschrift mitzuteilen. Ändern sich durch den Wohnungswechsel prämienrelevante Faktoren, wird die Versicherungsgesellschaft die Prämie neu einstufen. Auch bei allen Personenversicherungen wie Berufsunfähigkeits­, Lebens­ und Rentenversicherungen sowie Unfall­ und Krankenversicherungen muss die neue Anschrift übermittelt werden.

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