Wichtig auch für die staatlich geförderte Riesterrente

Bis spätestens Ende April sollten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber die Jahresmeldung zur Sozialversicherung erhalten haben. Darin werden unter anderem die Beschäftigungsdauer und der Bruttojahresverdienst für 2017 bestätigt. Dieser ist nicht nur für die spätere gesetzliche Rente wichtig, sondern auch für die staatlich geförderte Riesterrente. Die volle Förderung erhält nur, wer in diesem Jahr vier Prozent seines Vorjahres­Bruttoverdienstes abzüglich der staatlichen Zulagen spart, erklärt die uniVersa. Deshalb sollte man den Sozialversicherungsnachweis jährlich prüfen und seine Riesterrente entsprechend anpassen. Zum 1. Januar hat sich die jährliche Grundzulage von 154 auf 175 Euro erhöht. Pro kindergeldberechtigtem Kind gibt es 185 Euro dazu, bei ab 2008 Geborenen sogar 300 Euro. Der Mindesteigenbetrag beträgt unverändert 60 Euro jährlich.

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