Angesichts der gravierenden und komplexen Mängel geht der BVI von einer längeren Überarbeitungsphase aus
Der deutsche Fondsverband BVI rät dringend, wesentliche Stellschrauben der PRIIPs Verordnung zu korrigieren, bevor sie in Deutschland alle Publikumsfonds erfasst. Das wäre 2020 der Fall. Bislang erhalten Privatanleger nur bei Fondspolicen ein PRIIPs Informationsblatt, kurz PRIIPsKID. „Es wäre unverantwortlich gegenüber den Verbrauchern, die etablierten wesentlichen Anlegerinformationen künftig durch ein mangelhaftes PRIIPsKID zu ersetzen“, kritisiert Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Die PRIIPsInformationsblätter müssen überarbeitet werden, insbesondere die Angaben zu Kosten und Wertentwicklung. Die EUKommission sollte dafür die für Ende 2018 vorgesehene Überprüfung der PRIIPsVorschriften nutzen.“
Angesichts der gravierenden und komplexen Mängel geht der BVI von einer längeren Überarbeitungsphase aus. Außerdem dürften die EUWahlen im Mai 2019 den Prozess verzögern. Er schlägt daher vor, genügend Zeit einzuplanen und den Starttermin für das PRIIPsKID um 24 Monate auf Januar 2022 zu verschieben. In der Vergangenheit hat der BVI wiederholt folgende Punkte kritisiert:
Berechnung der WertentwicklungsSzenarien:
Investmentfonds sollen drei Szenarien zur Wertentwicklung erstellen – allerdings auf Basis von Daten aus der Vergangenheit. Dadurch entstehen Verzerrungen. Beispielsweise werden nach einem mehrjährigen Börsenaufschwung und anschließendem Einbruch der Kurse die Szenarien zu positiv ausfallen und damit die aktuelle Entwicklung ignorieren. Es droht eine bewusste Fehlinformation der Anleger.
Berechnung der Transaktionskosten:
Die EUKommission hat den Ansatz der europäischen Finanzaufsichtsbehörden und damit eine im Markt unübliche Vorgehensweise zur Berechnung der Transaktionskosten übernommen. Sie will die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers und dem „mittleren Marktpreis“ als Transaktionskosten festlegen („ArrivalPriceMethode“). Das führt in weniger liquiden Märkten wie bei Anleihen regelmäßig zu falschen oder sogar negativen Transaktionskosten. Ein Indikator dafür sind die Daten zum Kostenausweis nach MiFID II. Danach können Fonds die Transaktionskosten schon heute nach der ArrivalPriceMethode berechnen. Obwohl erst ein Bruchteil von ihnen davon Gebrauch macht, weisen dadurch schon etwa drei Prozent aller in Europa vertriebenen Fonds negative Transaktionskosten aus. Sollte die ArrivalPriceMethode zwingend für alle Fonds vorgeschrieben werden, dürfte dieser Anteil deutlich höher ausfallen.
Derzeit erhalten Privatanleger je nach Vertriebsweg vier verschiedene Dokumente: Die neuen Informationen nach MiFID II, das PRIIPsKID für Fondspolicen, ein spezielles Produktinformationsblatt zu RiesterFonds und schließlich das etablierte OGAWKIID, auch bekannt als „wesentliche Anlegerinformationen“. Letzteres enthält übersichtliche und vergleichbare Informationen für Anleger unter anderem zu Kosten, Wertentwicklung und Risiken des jeweiligen Fonds, soll aber ab 2020 durch das PRIIPsKID ersetzt werden.
Verantwortlich für den Inhalt:
BVI Bundesverband Investment und AssetManagement e.V., Eschenheimer Anlage 28, D60318 Frankfurt/Main Tel.: 069/1540900, Fax: 069/5971406
www.bvi.de