BdV­Preis für das schlechteste Versicherungsprodukt am 13. April in Berlin

Mangelnde Transparenz, lückenhafte und nicht nachvollziehbare Leistungen, zu hohe Beiträge oder zweifelhafter Nutzen: zum vierten Mal verleiht der Bund der Versicherten e. V. (BdV) den Preis für das schlechteste Versicherungsprodukt. Nominiert sind in diesem Jahr (gelistet nach der alphabetischen Reihenfolge des Tarifnamens):

„ERGO SmartHome Schutzbrief“ – ein Produkte der ERGO Group AG

Der SmartHome­Schutzbrief ist ein Kooperationsangebot der Ergo und der Telekom und mit der Telekom Magenta SmartHome­Anwendung verknüpft. Das ist ein System zur Fernüberwachung von Haus oder Wohnung.

Nutzer dieses Systems bei der Telekom können den Schutzbrief der Ergo kostenpflichtig dazu buchen. Völlig rätselhaft bleibt der Jury der Sinn dieser Versicherung. Meldet die App Feuer, ruft man doch eigentlich selbst die Feuerwehr an? Meldet sie einen Einbruch, kommt die Polizei. Deren Notrufnummern 112 und 110 kennt jedes Kind. Kosten, die zu versichern wären, entstehen in der Regel nicht.

„Generali Vitality BU­Tarif SBUV 17“ – ein Produkt der Generali Deutschland AG

Die Generali Vitality BU­Tarif SBUV 17 kombiniert eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Gesundheitsprogramm. Doch die Herausgabe höchst sensibler Gesundheitsdaten für einen minimalen, kaum quantifizierbaren Rabatt bei der Versicherungsprämie ­ das ist datenschutzrechtlich, aber auch aus Sicherheitsgründen bedenklich. Dazu kommen völlig intransparente und obendrein widersprüchliche Klauseln zur Ermittlung dieses Rabatts – so einige Kritikpunkte der Jury. „Schülerversicherung“ – ein Produkt der Württembergische Gemeinde­Versicherung a.G. und der BGV­Badische Versicherung AG

In Baden­Württemberg gibt es zur Schulpflicht noch ein paar Schüler­Versicherungen dazu. Eine landesrechtliche Regelung ermöglicht es zwei Gemeindeversicherungen, namentlich der BGV und der WGV, kleine und unsinnige Versicherungen über die Lehrer an die 1,5 Millionen Schüler zu verteilen. Lehrer, die sich normalerweise mit deutscher Grammatik oder alter Geschichte auskennen, verteilen die Anträge und kassieren das Geld. Sie können und dürfen nicht beraten. Die Jury hält diese Versicherungen und deren Vertrieb für preiswürdig.

Die Jury hatte erneut zahlreiche Einreichungen für den Negativ­Preis erhalten und gesichtet. Mit Kerstin Becker­Eiselen (Verbraucherzentrale Hamburg), Edda Castelló (Expertin), Lars Gatschke (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.), Peter Schütt (Versicherungsberater) und Barbara Sternberger­Frey (Redaktionsbüro Sternberger­Frey) besteht die Jury aus namhaften Versicherungsexperten.

Die jährliche Wissenschaftstagung des BdV findet am 12. und 13. April 2018 in Berlin statt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V., Postfach 11 53, ­24547 Henstedt­Ulzburg Tel.: 04193/94222, Fax: 04193/94221
www.bundderversicherten.de