BVK unterstützt seine Mitglieder

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU­Datenschutz­Grundverordnung
(DS­GVO) für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Dazu erklärt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK):

„Der Schutz persönlicher Daten ist zwar in einer von Informationen bestimmten Welt richtig und wichtig, doch für Kleinbetriebe, die die meisten Versicherungsagenturen nun mal sind, bedeutet die DS­GVO einen Riesenaufwand“, erklärt BVK­Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich müssen sich nun die Agenturen bis Ende Mai mit 99 Artikeln und 172 Erwägungsgründen der DS­GVO herumschlagen und ein rechtssicheres Datenschutzmanagement implementieren, um weiterhin rechtssicher personenbezogene Daten ihrer Kunden im Zuge eines Versicherungsabschlusses abzuspeichern, zu erheben und mit ihren Geschäftspartnern zu teilen.“

Der BVK appelliert daher an alle Mitglieder und die gesamte Vermittlerbranche, die neue Rechtslage sehr ernst zu nehmen. Dabei unterstützt der Verband seine Mitglieder. So hält der BVK für alle Vertriebswege umfangreiche Merkblätter, Checklisten und Formulare für Datenschutz­Einwilligungserklärungen bereit. Diese können unkompliziert über den internen Mitgliederbereich der BVK­Website abgerufen werden. Mitglieder haben darüber hinaus gegen ein gesondertes Honorar die günstige Möglichkeit, eine individuelle Beratung durch die Datenschützer der Gindat GmbH zu beauftragen. Mit dieser Unterstützung können sie sich auf die DS­GVO vorbereiten und ihr rechtssicher entsprechen.

„Auf diese Weise sollten unsere Mitglieder gut für die neuen Herausforderungen gewappnet sein“, betont BVK­Präsident Heinz.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50
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