PKV als Türöffner für Innovationen

Auch gesetzlich Versicherte haben ab der Grippesaison 2018/2019 Anspruch auf Grippe­Impfungen mit einem Vierfach­Impfstoff. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss mitgeteilt, der Kostenerstattungen in der GKV genehmigen muss. Bisher hatten gesetzlich Versicherte in aller Regel lediglich eine Dreifach­Impfung erhalten, während Privatversicherte grundsätzlich Anspruch auf Kostenerstattung für die Vierfach­Impfung haben. Über die Art der Grippeimpfungen wurde zuletzt viel diskutiert, weil gerade in dieser Saison rund drei Viertel der nachgewiesenen Grippeinfektionen von einem Virustyp stammen, der in der Dreifach­Impfung fehlte.

PKV als Türöffner für Innovationen

Immer wieder sorgt die PKV als Türöffner dafür, dass Innovationen und neue
Behandlungsmethoden Eingang ins Versorgungssystem der Gesetzlichen
Krankenversicherung finden. Gerade im ambulanten Bereich stehen neue Leistungen unter Erlaubnisvorbehalt: Denn der Gemeinsame Bundesausschusses muss eine Innovation zunächst als wirksam und wirtschaftlich anerkannt haben, bevor die gesetzlichen Kassen diese neue Behandlung bezahlen. Das GKV­Anerkennungsverfahren ist in der Regel recht langwierig. In der PKV gibt es hingegen keinen Erlaubnisvorbehalt – die Abrechnung neuer Leistungen ist bei medizinischer Notwendigkeit sofort möglich, sobald eine Innovation mit wissenschaftlicher Anerkennung neu auf den Markt kommt.

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