BVKPräsident Michael H. Heinz erklärt zu den Vorhaltungen des Maklerpools „blaudirekt“ und seines Geschäftsführers:
„Es ist schon bedauerlich, dass nach Check24 nun offenbar auch der Maklerpool „blaudirekt“ bei der Unternehmenskommunikation nahezu alle Grenzen zwischen Nachricht und Kommentar fließen und jedes Maß für Anstand und Fairness im Umgang miteinander vermissen lässt. Noch bedauerlicher ist es aber, dass blaudirekt Geschäftsführer Oliver Pradetto ganz offenbar intellektuell nicht in der Lage ist, den Rechtstreit zwischen dem BVK und Check24 grundsätzlich zu verstehen, gedanklich nachzuvollziehen und einzuordnen.
Deshalb für ihn noch einmal zur Klarstellung: Nein, Herr Pradetto, der BVK wendet sich
eben gerade nicht „ganz allgemein” gegen die Nutzung moderner Medien als Verkaufsplattform für Makler. Der BVK als Interessensvertreter der von ihm vertretenen Makler tritt „nur“ dafür ein – und das sollte eine Selbstverständlichkeit sein – dass auf dem OnlineSpielfeld dieselben Spielregeln gelten wie auf dem OfflinePlatz. Und dazu gehört eben nicht nur, dass man sich gegenüber allen Kunden als Makler zu erkennen gibt, der für die Vermittlung von Versicherungen Provisionen kassiert, wenn dies – wie bei Check24 – so ist. Dazu gehört dann eben auch, dass man gegenüber Versicherten eine umfassende Betreuungs und Beratungspflicht – auch und gerade im Schadensfall – hat, die weit über den bloßen Abschluss einer Versicherung hinausgeht.
Wer Kunden eine Versicherung verkauft, sich dann aber als Makler einen schlanken Fuß macht und diese auch im Schadensfall weder umfassend berät noch betreut, der verstößt nicht nur gegen elementare Rechte des Verbraucherschutzes, sondern auch gegen alle Regeln des Anstands, die einen ehrbaren Kaufmann im Geschäftsverkehr ausmachen sollten, wenn Sie verstehen, was ich meine.
Wir als BVK, werter Herr Pradetto, haben nichts gegen Konkurrenz und schon gar nichts gegen Wettbewerb – ganz im Gegenteil. Aber wir haben etwas dagegen, dass dieser Wettbewerb mit unfairen Regeln stattfindet, die im Übrigen – und auch das haben Sie leider nicht verstanden – nicht dem BVK und seinen Mitgliedern schaden, sondern in erster Linie den Verbrauchern.
Wenn Herr Pradetto nach reiflichem Überlegen zu der bahnbrechenden Erkenntnis gelangt, der BVK sähe und bewerte das OnlineGeschäft als „Verstoß gegen das Berufsethos des Maklers“, dann beweist dies nur eines: Dass der Vorgang des Überlegens leider nichts gebracht hat. Auf dem Niveau, auf das sich blaudirekt und sein Geschäftsführer herabbegeben haben, ist eine inhaltlich fundierte Auseinandersetzung ohnehin nur noch sehr schwer zu führen.
Allein die Tatsache, dass auch das Bundeskartellamt aktuell eine Sektorenanalyse durchführt, in deren Annahmen und Ansätzen sich der BVK im Übrigen gut wiederfindet, zeigt doch, dass der BVK mit seiner Kritik bei weitem nicht allein steht – wie dies die unselige Allianz aus blaudirekt und Check24 glauben machen will. Dies gilt im Übrigen auch für maßgebliche politische Player, die eben unsere Sicht und unsere Bewertungen teilen.
Ganz zu schweigen von einer „Kleinigkeit“, die wir an dieser Stelle nicht vergessen wollen: Auch deutsche Gerichte sind eben nicht den Argumenten von Check24 gefolgt, sondern im Wesentlichen denen des BVK. So schlecht können diese Argumente also nicht sein.
By the way: Die Behauptung von blaudirekt, der BVK helfe seinen von Check24 abgemahnten Mitgliedern nicht ausreichend oder gar nicht, ist falsch. Alles andere hätte ich mich aber auch verwundert.”
Michael H. Heinz
Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
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