Die Auseinandersetzung zwischen Check24 und dem BVK kennt vor allem ein Opfer: den einfachen Makler.
Wie unterschiedlich die Opponenten diese Sache handhaben, zeigt ein Praxisfall.

Nach einer Serie gerichtlicher Auseinandersetzungen erwirkte der BVK zuletzt einen
Ordnungsgeldbeschluss gegen Check24.Check24 schlug symbolisch zurück und
mahnte seinerseits drei Mitgliedsmakler des BVK ab. Der Schlag sollte untermauern:
Makler sind die Leidtragenden aus den Attacken des BVK; was der BVK an rechtlichen Auslegungen durchsetzt, gilt am Ende für alle Makler.

Dazu musste Check24 zunächst einmal überhaupt drei zum BVK zugehörige Makler finden und das ist gar nicht so einfach: Der Verband veröffentlicht keine Mitgliedslisten. „Am Ende hat Check24 vermutlich einfach nach den Stichworten ‚BVK‘ und ‚Makler‘ gegoogelt, um seine drei Beispielfälle zu finden“, spekuliert blau direkt Geschäftsführer Oliver Pradetto. So lässt sich jedenfalls erklären, warum ausgerechnet ein Maklerpartner von blau direkt unter den Opfern war. Denn diese erhalten die Unterstützung ihres Pools bei der Optimierung für Suchmaschinen und Onlinegeschäft; sind deshalb besonders gut bei Google zu finden.

„Unser Makler wandte sich zunächst an den BVK selbst“, erläutert Pradetto. „Das lag ja auch auf der Hand, immerhin war allein seine BVK­Mitgliedschaft ausschlaggebend dafür, dass ausgerechnet er in die Schusslinie geriet.“ Doch von Herrn Heinz bekam er nur die lapidare Antwort, dass sich darum ein Mitarbeiter kümmere. Dieser wiederum verwies den Makler auf einen Anwalt. Die empfohlene Anwaltskanzlei empfahl, die Unterlassung zu unterschreiben und lediglich in Bezug auf die Höhe des Geschäftswerts hin zu feilschen. Dies würden die Anwälte gerne für ihn erledigen. Die Kosten hätte allerdings er selbst zu tragen, vom BVK gäbe es keinerlei Unterstützung.

Anders als beim BVK war man bei blau direkt hilfsbereit. „Wir garantieren Maklern, dass wir sie von wettbewerbsrechtlichen Vorwürfen freihalten, die in Zusammenhängen mit unseren Softwareangeboten stehen, weswegen der Makler bei uns nachfragte“, so Poolchef Pradetto. „Zwar hat die Übergabe der Erstinformation nicht direkt etwas mit unseren Vergleichsrechner­Angeboten zu tun, aber wir waren einigermaßen verwundert, dass Check24 ausgerechnet einen unserer Makler angriff.“

blau direkt schmiedete kurzerhand eine Allianz zur Verteidigung des Maklers. blau direkt und die für das Homepagedesign des Maklers zuständige Firma „maklerhomepage.net“ erklärten sich zur Kostenübernahme bereit. Die anwaltliche Vertretung übernahm die Kanzlei Jöhnke & Reichow, die auf die Vertretung von Maklern spezialisiert ist.

Doch am Ende wurde das Verfahren beendet, bevor es begann. „Vor Gericht soll man nur ziehen, wenn das Gegenüber nicht kompromissbereit ist. Das konnte ich mir von den Kollegen von Check24 aber beim besten Willen nicht vorstellen“, erzählt der Lübecker Poolchef. „Ich habe kurzerhand den Chef von Check24 kontaktiert und meine Vermutung geäußert, dass wir und unser Makler gar nicht als Gegner gemeint wären.“ Anders als der BVK sähe man das Onlinegeschäft nicht grundsätzlich als Verstoß gegen den Berufsethos des Maklers, sondern als moderne Ausprägung zeitgemäßer Kundenservices.

Dies verbinde Check24 und blau direkt. „Tatsächlich erhielten wir postwendend Mitteilung, dass man nicht beabsichtigt habe, einen unserer Maklerpartner zu erwischen“, freut sich Pradetto. „Es zeigt sich vollkommen klar, dass es den Kollegen aus München nicht um eine Bestrafung von Maklern geht.“ Vielmehr habe der BVK, der als Interessenvertretung von Versicherungsvermittlern auftritt, selbst einen Makler angegriffen. Der Verband wende sich ganz allgemein gegen die Nutzung moderner Medien als Verkaufsplattform für Makler. Dies erkläre auch, warum der Verband betroffenen Maklern Hilfe verweigere. Mit der Aktion mache Check24 Mitgliedern des BVK klar, was ihnen eigentlich selbst klar sein sollte. „Wer einen Verband für sich sprechen lässt, sollte konsequent sein und den Forderungen für die er seinen Verband legitimiert selber folgen“, meint Pradetto. „Wenn ich einen Verband dafür bezahle, damit er sich gegen Maklerkollegen wendet, die Onlinegeschäft betreiben, sollte ich als Makler besser nicht versuchen, selber online Kunden zu gewinnen. Eine Mitgliedschaft im BVK bedeutet letztlich ein Verzicht auf die eigene Zukunftsfähigkeit.“ Check24 legt jedenfalls keinen Wert darauf, Kollegen vom Onlinegeschäft abzuhalten; verzichtet auf die Durchsetzung seiner Abmahnung. Für den Makler ist die unliebsame Episode damit vorbei – ohne Kosten.

Der durch den BVK im Stich gelassene Makler hat indes seine Konsequenz gezogen und dem BVK seine Kündigung ausgesprochen.

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