Neue Rückwärtsversicherung für ausgewählte mietrechtliche Streitigkeiten

Die Innovation der ARAG: Wir helfen Mietern bei Rechtsproblemen weiter, die bereits bis zu 12 Monate vor Vertragsabschluss entstanden sind

Zwei Produktvarianten: Mietrechtsschutz Sofort und Mietrechtsschutz Sofort Extra

Deckung eines Schadens bei Nebenkosten, Reparaturen, Kautionsrückzahlung, Abwehr einer Mieterhöhung und Abwehr einer Eigenbedarfskündigung (Mietrechtsschutz Sofort Extra)

Versicherungsschutz auch bei künftigen Konflikten mit dem Vermieter und das ohne Wartezeit

Zuhause ist mehr als ein Dach über dem Kopf – es gibt Raum zur individuellen Entfaltung. Doch der Traum vom entspannten Leben kann für die 43 Prozent der deutschen Haushalte, die laut einer neuen repräsentativen Umfrage der ARAG zur Miete wohnen, schnell platzen.* Etwa jeder Fünfte davon hatte schon einmal Ärger mit seinem Vermieter – und oftmals keinen Rechtsschutz.

Damit sich Mieter künftig auch bei einem bereits eingetretenen Mietrechtskonflikt wehren können, hat die ARAG eine im Markt einzigartige Versicherungslösung entwickelt: den Mietrechtsschutz Sofort. „Dadurch verfügen wir neben dem 2016 erfolgreich eingeführten Verkehrs­Rechtsschutz Sofort über eine zweite zukunftsweisende Rückwärtsversicherung, die einen bereits eingetretenen Schadenfall abdeckt“, erläutert Dr. Matthias Maslaton, Vorstand für Vertrieb, Produkt und Innovation der ARAG SE. Mit 23,2 %** hatten Wohnungsmietsachen den höchsten Anteil an allen Zivilverfahren vor deutschen Zivilgerichten im Jahr 2016. Auch in der Berufungsinstanz weisen Wohnungsmietsachen mit 19,8 %** einen hohen Anteil auf.

Zwei Produktvarianten mit ARAG Mietrechtsschutz Sofort und ARAG Mietrechtsschutz Sofort Extra Der ARAG Mietrechtsschutz Sofort ist für folgende Streitigkeiten genau das Richtige:
Nebenkosten

Es sollen fehlerhafte Nachzahlungsbeträge erstattet und künftig höhere Vorauszahlungen geleistet werden? Rund 22 Prozent aller Mieter hierzulande haben sich mit dem Vermieter schon mal um die Nebenkosten gestritten.* Die ARAG steht ihren Kunden jetzt auch nachträglich zur Seite. Das Gleiche gilt, wenn der Vermieter mit der Erstellung der Nebenkostenabrechnung im Verzug ist oder ein Guthaben daraus nicht auszahlt.

Beispiel
Der Mieter will sich gegen die Nachforderung in Höhe von 600 Euro aus der letzten Nebenkostenabrechnung und der künftigen monatlichen Vorauszahlung von 50 Euro wehren. Ein Fachanwalt hilft, den Fall mit dem Vermieter zur Zufriedenheit (Einigung) zu klären. Die ARAG begleicht seine Rechnung über rund 400 Euro.

Geht derselbe Fall vor Gericht und der Mieter unterliegt, fallen Anwaltskosten, Gerichtskosten und zu erstattende Anwaltskosten der Gegenseite (Vermieter) von rund 1.000 Euro an. Für ein verlorenes Berufungsverfahren fallen zusätzlich Kosten von rund 1.100 Euro an. Die Gesamtkosten des Falls betragen dann rund 2.100 Euro.

Reparaturen

Der Vermieter wirft seinem Mieter vor, das Mietobjekt nicht im ordnungsgemäßen Zustand übergeben zu haben? Die ARAG setzt sich für ihren Kunden ein.

Beispiel
Nach Auszug verlangt der Vermieter 1.600 Euro Schadensersatz wegen angeblicher Beschädigung der Wohnung. Ein Rechtsanwalt schafft es, dass die Streitigkeit außergerichtlich durch einen Vergleich beigelegt wird. Die Rechtsanwaltsgebühren betragen rund 520 Euro.

Geht derselbe Fall vor Gericht und der Mieter unterliegt, fallen Anwaltskosten, Gerichtskosten und zu erstattende Anwaltskosten der Gegenseite (Vermieter) von rund 1.300 Euro an. Für ein verlorenes Berufungsverfahren fallen zusätzlich Kosten von rund 1.400 Euro an. Die Gesamtkosten des Falls betragen dann rund 2.700 Euro.

Kautionsrückzahlung

Die Rückerstattung der Kaution lässt auf sich warten? Der Vermieter behält einen Teil davon ein? Stress rund um die Kaution – die ARAG hilft auch in diesem Fall weiter.

Beispiel
Der Vermieter zahlt nach Auszug die Kaution in Höhe von 2.200 Euro nicht aus. Ein Rechtsanwalt erreicht eine Einigung mit dem Vermieter. Für seine Tätigkeit fallen Kosten in Höhe von rund 690 Euro an, die die ARAG trägt.

Geht derselbe Fall vor Gericht und der Mieter unterliegt, fallen Anwaltskosten, Gerichtskosten und zu erstattende Anwaltskosten der Gegenseite (Vermieter) von rund 1.700 Euro an. Für ein verlorenes Berufungsverfahren fallen zusätzlich Kosten von rund 1.800 Euro an. Die Gesamtkosten des Falls betragen dann rund 3.500 Euro.

Abwehr einer Mieterhöhung

Der Vermieter will die Miete erhöhen? Verweigert sein Mieter die Zustimmung, muss er diesen darauf verklagen. Denn gegen dessen Willen lässt sich die Erhöhung nur gerichtlich durchsetzen. Ein von der ARAG bezahlter und vom Kunden beauftragter Anwalt unterstützt den Mieter dabei, die Klage des Vermieters abzuwehren.

Beispiel
Der Vermieter will wegen Modernisierungsmaßnahmen die Miete um monatlich 80 Euro erhöhen, der Mieter will die notwendige Zustimmung dazu nicht erteilen. Für das verlorene Klageverfahren vor dem Amtsgericht fallen Anwaltskosten, Gerichtskosten und zu erstattende Anwaltskosten der Gegenseite (Vermieter) von rund 760 Euro an. Erledigt sich derselbe Fall aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs, fallen Anwaltskosten von rund 290 Euro an. Für ein verlorenes Berufungsverfahren fallen zusätzlich Kosten von rund 740 Euro an. Die Gesamtkosten des Falls betragen dann rund 1.500 Euro.

Eigenbedarfskündigung

Die zweite Produktvariante – der ARAG Mietrechtsschutz Sofort Extra – sichert auch Streitigkeiten rund um die Eigenbedarfskündigungen ab. Will der Kunde gegen eine solche Kündigung seines Vermieters vorgehen, übernimmt die ARAG die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten.

Beispiel
Der Vermieter kündigt das Mietverhältnis (Warmmiete monatlich 650 Euro), damit ein Familienmitglied in die Wohnung einziehen kann. Erledigt sich dieser Fall aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs, fallen Anwaltskosten von rund 1.500 Euro an. Für das verlorene Klageverfahren vor dem Amtsgericht fallen Anwaltskosten, Gerichtskosten und zu erstattende Anwaltskosten der Gegenseite (Vermieter) von rund 3.700 Euro an. Für ein verlorenes Berufungsverfahren fallen zusätzlich Kosten von rund 3.900 Euro an. Die Gesamtkosten des Falls betragen dann rund 7.600 Euro.

„So unterstützen wir betroffene Mieter dabei, ihre Interessen gegebenenfalls vor Gericht durchzusetzen; wenn erforderlich durch alle Instanzen“, erklärt Zouhair Haddou­Temsamani, ARAG Hauptabteilungsleiter Vertrieb Innendienst / Produktmanagement National. Und ergänzt: „Auch wenn der Mieter bei Erhalt der Kündigung noch gar nicht bei der ARAG versichert war!“.

Maximaler Kostenschutz – auch bei künftigen Leistungen, ohne Wartezeit

Über die Sofort­Leistungen hinaus sichern der ARAG Mietrechtsschutz Sofort und der ARAG Mietrechtsschutz Sofort Extra auch die rechtliche Unterstützung bei späteren Streitigkeiten im Rahmen des ARAG Immobilien Rechtsschutzes Komfort rund um das Mietobjekt ab – und das ohne Wartezeit. So übernimmt die ARAG die außergerichtlichen Anwaltskosten des Kunden. Beispielsweise wenn ein Rechtsanwalt individuell berät, Schreiben aufsetzt oder mit der Gegenseite verhandelt. Außerdem werden die Kosten für Prozess, Anwalt, Zeugenentschädigung sowie gerichtlich bestellte Gutachter getragen. Ebenfalls werden die Kosten der Gegenseite übernommen, wenn der Versicherungsnehmer vom Gericht dazu verpflichtet werden sollte. Die Mindestlaufzeit der beiden Produkte beträgt drei Jahre. Der Versicherungsschutz kostet bis zu einer Bruttojahresmiete von 15.000 Euro für den ARAG Mietrechtsschutz Sofort monatlich 23,10 Euro und für den ARAG Mietrechtsschutz Sofort Extra monatlich 51,63 Euro.

* Umfrage: „ARAG Mietrechtsschutz“, KANTAR TNS im Auftrag der ARAG SE (Befragungszeitraum 26.10. ­ 30.10.2017), n = 1.040
** Quelle: Rechtspflege Zivilgerichte, Statistisches Bundesamt (Destatis), erschienen am 20.09.2017

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