PKV Verband zur einheitlichen Gebührenordnung
Volker Leienbach, Direktor des PKVVerbandes, warnt eindringlich vor den Folgen einer einheitlichen Gebührenordnung, wie sie zurzeit von großen Teilen der SPD gefordert wird. In einem VideoStatement sagt er: „Eine einheitliche Gebührenordnung für Ärzte wäre der Einstieg in die Bürgerversicherung durch die Hintertür. Das würde die gesundheitliche Versorgung verschlechtern und einer höhere Belastung für die Menschen bringen.“
Ohne die Mehrzahlungen der Privatpatienten würden Ärzten, Physiotherapeuten oder Hebammen Einnahmen fehlen
Denn ohne die Mehrzahlungen durch die Privatpatienten würden Ärzten, aber auch
Physiotherapeuten oder Hebammen, Einnahmen fehlen. Die Folge: „Sie werden ihre
Leistungen zum Teil einstellen.“ Wenn diese Verluste jedoch vom System der
Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeglichen werden sollen, bedeute dies eine Beitragserhöhung. „Für einen Durchschnittsverdiener sind das ungefähr 400 Euro im Monat. Das will niemand“, so Leienbach.
Gutachten: Einheitliche Gebührenordnung bringt keinen Nutzen und hohe Kosten
Die von der SPD geforderte einheitliche Gebührenordnung würde die angestrebten Ziele wie kürzere Wartezeiten oder eine stärkere Ansiedlung von Ärzten in strukturschwachen Regionen nicht erreichen. Stattdessen würde sie die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verteuern. Zu diesen Ergebnissen kommt ein aktuelles Gutachten führender Gesundheitsökonomen, Juristen und Praktiker, das von Bundesärztekammer und PKVVerband in Auftrag gegeben wurde.
Einheitliche Gebührenordnung: mehr Schaden als Nutzen für GKVVersicherte
Eine einheitliche Gebührenordnung würde demnach für die GKVVersicherten mehr Schaden als Nutzen bringen. Die von der SPD versprochene finanzielle Kompensation für Ärzte würde zu einer Erhöhung des GKVBeitrags um 0,46 Prozentpunkte führen.
Schließlich wäre die Vereinheitlichung der kassen und privatärztlichen Vergütung aus rechtlicher Sicht ein verfassungswidriges und gegebenenfalls auch ein europarechtswidriges Unterfangen.
Autoren des Gutachtens:
Dr. Rainer Hess, Rechtsanwalt
Prof. Dr. Gregor Thüsing, Universität Bonn
Prof. Dr. Volker Ulrich, Universität Bayreuth
Prof. Dr. Eberhard Wille, Universität Mannheim
Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Universität Augsburg
Verantwortlich für den Inhalt:
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